Initiative setzt auf Länder

HiMi-Ausschreibung: Mehraufwand & Retaxrisiko für Apotheken?

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Berlin -

Der Bundestag hat mit der Notfallreform auch die Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen beschlossen. Für Apotheken kann das auch zu höheren bürokratischen Belastungen und potenziellen Retaxationsrisiken führen.

Die Wiedereinführung der HiMi-Ausschreibung könnte negative Folgen für die Versorgungsqualität haben. So könnte dies die patientengerechte Versorgung erschweren, weil sie die individuelle Beratung und Einweisung von der eigentlichen Abgabe entkoppele, warnt der DAV. „Apotheken können ihren Versorgungsauftrag bei restriktiven vertraglichen Vorgaben der Krankenkassen nicht flächendeckend erfüllen. Denn selbst wenn die Apotheke das benötigte Hilfsmittel vorrätig hat und unmittelbar abgeben könnte, besteht bei fehlender Vertragsberechtigung das Risiko, hierfür nicht vergütet zu werden“, erklärt ein DAV-Sprecher auf Anfrage.

Wiedereinführung gefährdet stabile Versorgung

Außerdem sollte die Beratung und Einweisung in die richtige Anwendung eines Hilfsmittels persönlich bei der Abgabe erbracht werden. Dadurch werde sichergestellt, dass Patientinnen und Patienten das Hilfsmittel therapiegerecht einsetzen können. „Die Ausschreibung von Inhalationsgeräten hat beispielsweise gezeigt, dass die dringende Versorgung im Akutfall nicht zeitnah sichergestellt werden kann“, so der Sprecher. Während das Arzneimittel unmittelbar in der Apotheke verfügbar war, konnte zum Beispiel ein Inhalationsgerät aufgrund exklusiver Ausschreibungen nicht ohne Weiteres abgegeben werden.

„Statt einer sofortigen Versorgung mussten Patientinnen und Patienten unter Umständen mehrere Tage auf die Belieferung durch den Ausschreibungsgewinner warten oder das Gerät zunächst selbst bezahlen. Dadurch werden stabile Prozesse gefährdet und die Versorgung mit Hilfsmitteln geschwächt“, warnt der Sprecher.

Retaxrisiken und mehr Bürokratie

Zudem würden die Ausschreibungen auch für die Apotheken wieder Belastungen und Risiken mit sich bringen: „Die Kassenvorgaben lösen durch Ausschreibungen bürokratische Belastungen und potenzielle Retaxationsrisiken aus“, kritisiert er.

Die Hilfsmittelversorgung werde durch den Änderungsantrag bereits in den Jahren 2027 und 2028 durch einen pauschalen dreiprozentigen Abschlag zusätzlich belastet. Auf diese Belastung komme nun noch ein Ausschreibungswettbewerb hinzu, sodass sich der wirtschaftliche Druck weiter verschärfen werde.

„Wenn Krankenkassen den Abschlag pauschal auf Rechnungsebene kürzen, ohne dass hierfür eine rechtssichere und bundeseinheitliche Logik besteht, wird Bürokratie nicht vermieden, sondern in Form von Prüfaufwand, Fehlerquellen und Retaxationsrisiken auf die Leistungserbringer verlagert“, erklärt der Sprecher. „Für Apotheken kann dies bedeuten, dass sich die Vorhaltung von Personal, Lagerbeständen und eingespielten Versorgungsprozessen wirtschaftlich nicht mehr trägt.“

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen

Der DAV ist nicht der einzige Verband, der die Wiedereinführung kritisch sieht. Gemeinsam bitten Selbsthilfeorganisationen und die Initiative Faktor Lebensqualität die Länder um ein Umdenken.

„Menschen mit Stoma, mit Blasenentleerungsstörungen, die intermittierenden Katheterismus (IK) benötigen, oder mit Inkontinenz brauchen eine verlässliche, individuell passende Hilfsmittelversorgung, mehrmals täglich und oft ein Leben lang“, betont die Initiative. Dazu gehöre auch eine Fachkraft, die berät, anleitet und erreichbar ist, wenn sich etwas verändert. Nach früheren Ausschreibungen berichteten Betroffene von erzwungenen Versorgerwechseln, knappen Mengen und unpassenden Produkten. Im Zusammenhang damit seien von ihnen auch Hautschäden, Infektionen und Einschränkungen im Alltag geschildert worden.

Auch die geplante Evaluation der Auswirkungen der Ausschreibung bis Ende 2029 greife zu kurz. Neben Qualität, Ausgaben und Anbieterstruktur müsse konkret erfasst werden, ob Produkte individuell passten, Beratung und Nachbetreuung verfügbar seien, Komplikationen auftreten und Selbstständigkeit sowie Teilhabe erhalten blieben.

Vermittlungsausschuss anrufen

Die Initiativen haben sich an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gewandt und bitten darum, den Vermittlungsausschuss anzurufen, „mit dem Ziel, § 127 Abs. 1c und 1d SGB V zu streichen“. Wenn die Streichung nicht gelingen sollte, sollten sie sich zumindest dafür einsetzen, „dass insbesondere Stoma-, Katheter- sowie ableitende und aufsaugende Inkontinenzversorgung verbindlich ausgenommen werden, und verbindliche Kriterien für die Evaluation und eine verbindliche Beteiligung der Selbsthilfe an Empfehlungen und Evaluation einzufordern.“

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