BaFin-Regelung

Geldwäsche: Bank fordert Nachweis von Apotheke

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Berlin -

In Apotheken geht es oft um sehr viel Geld. Werden Hochpreiser abgegeben, müssen die Inhaberinnen und Inhaber mitunter in Vorleistung gehen und erhalten das Geld mitunter bei Privatrezepten bar zurück. So ist es kürzlich auch in der Dortmunder Kreuz-Apotheke von Inhaber Timm Reißmann geschehen. Als er die hohen Beträge Stück für Stück bei seiner Bank einzahlte, forderte diese einen Nachweis – ein Novum.

Seit Kurzem ist Reißmann auch Kunde bei der Targobank, wo er sein Bargeld einzahlt. Unlängst kam eine vierstellige Summe aus Privatrezepten dazu. Da mehr als 10.000 Euro innerhalb von drei Tagen auf dem Konto eingegangen seien, habe das Geldinstitut einen Nachweis gefordert, sagt er. Hintergrund seien die Vorgaben der Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) gewesen.

Reißmann betont, dass es bei ihm immer wieder passieren könne, dass er Beträge über 10.000 Euro einzahle, da er etwa einen Kunden habe, der seine Privatrezepte grundsätzlich bar begleiche. Die Targobank nehme es im Vergleich mit anderen Banken „ziemlich“ genau: „Bei der Apobank habe ich noch nicht gehört, dass die es verlangen.“ Die Aktion koste „Zeit für nichts und wieder nichts“.

Die Regeln der BaFin und das Vorgehen der Bank kritisiert der Inhaber nicht: „Ich mache denen keinen Vorwurf, dass sie sich an die Vorgaben halten“, betont er. Seit 2021 fordert die Finanzaufsicht bei Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro von Banken einen Herkunftsnachweis des Geldes von deren Kundschaft. Mit der Regelung soll besser gegen Geldwäsche vorgegangen werden.

Rückmeldung von Kolleg:innen

Was den Inhaber jedoch stört, ist das weitere Ausmaß an Bürokratie, das deshalb auf ihn zukommt. „Ich finde bei Geschäftskunden mit Bargeldkasse sollte es eine andere Einstufung geben.“ Zudem sei nur ganz allgemein „ein Nachweis“ gefordert worden – für Reißmann recht unkonkret. „Ich kann ja schlecht alle Bons von drei Tagen zeigen.“ Was genau ein „Nachweis“ sei, habe die Bank auf Nachfragen nicht beantwortet. Letztlich zeigte er Auszüge aus seinem Kassenbuch vor. Von Kolleg:innen habe er unterschiedliche Rückmeldungen erhalten. Andere Banken etwa akzeptierten eine pauschale Aussage, etwa dass das Geld aus der Tageskasse stamme.

Die Targobank verweist auf die Aufsicht: „Laut Vorgaben der Bundesaufsicht für Finanzen zum Geldwäschegesetz müssen alle Banken und Sparkassen von ihren Kundinnen und Kunden einen sogenannten Herkunftsnachweis verlangen, sofern diese Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro tätigen“, sagt eine Sprecherin. Dies gelte auch, wenn die Summe in kurzem Zeitraum über mehre Teileinzahlungen getätigt wird.

BaFin beschreibt Ausnahmen

Laut BaFin ist die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege grundsätzlich nachzuweisen, wenn Bartransaktionen von Geschäftskunden von Kreditinstituten „innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B. Bareinzahlung auf ein Kundenkonto)“ den Betrag von 10.000 Euro überschreiten. „Ziel dieses Nachweiserfordernisses ist die Plausibilisierung der Transaktion in der Zusammenschau mit den bereits über den Kunden vorliegenden Informationen.“

Der Nachweis könne innerhalb einer angemessenen Frist auch während der Geschäftsbeziehung persönlich vor Ort erbracht oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Ausnahmen und vereinfachte Sorgfaltspflichten könne es bei Sammeltreuhandkonten mit niedrigem Risiko wie Konten für beispielsweise Klassenkassen, Kegelclubs, Heimbewohnenden oder ähnlichen Konstellationen geben.

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