BaFin-Regelung

Geldwäsche: Bank fordert Nachweis von Apotheke 22.04.2025 10:21 Uhr

Berlin - 

In Apotheken geht es oft um sehr viel Geld. Werden Hochpreiser abgegeben, müssen die Inhaberinnen und Inhaber mitunter in Vorleistung gehen und erhalten das Geld mitunter bei Privatrezepten bar zurück. So ist es kürzlich auch in der Dortmunder Kreuz-Apotheke von Inhaber Timm Reißmann geschehen. Als er die hohen Beträge Stück für Stück bei seiner Bank einzahlte, forderte diese einen Nachweis – ein Novum.