DAK gibt Tipps zur Abrechnung

Salbutamol-Spray: Retaxfalle Mehrkosten

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Berlin -

Die Lieferengpässe bei Salbutamol-haltigen Dosieraerosolen dauern an. Einige Kassen, wie beispielsweise die DAK, übernehmen die anfallenden Mehrkosten – auch wenn kein Rabattvertrag vorliegt. Apotheken müssen in dem Fall die Kostenübernahme manuell eingeben. 

Der Bedarf an Salbutamol-haltigen Dosieraerosolen wird über Importe gesichert, da viele Hersteller ausfallen und Lieferengpässe melden – teilweise bis zum Jahresende. Weil die Arzneimittel aus dem Ausland teurer sind und der Festbetrag überschritten wird, fallen unter Umständen Mehrkosten an. Ist ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar, übernehmen die Kassen die Aufzahlung. Doch ohne bestehenden Rabattvertrag zahlen die Versicherten die Mehrkosten aus eigener Tasche. Für Salbutamol gibt es Ausnahmen.

Einige Kassen – darunter die DAK – springen ein und zahlen die Mehrkosten. „Apotheken können diese direkt im Rahmen der Rezeptabrechnung taxieren und abrechnen“, heißt es von der Kasse. Das Problem: Die Kostenübernahme ist in der Taxe nicht hinterlegt und Apotheken müssen die Aufzahlung händisch anpassen, wie die DAK mitteilt.

Hinzu kommt, dass für Salbutamol-haltige Inhalativa keine neuen Rabattverträge geschlossen werden dürfen, da diese auf der Liste der Kinderarzneimittel und versorgungskritischen Wirkstoffe gemäß § 35 Absatz 5a Sozialgesetzbich (SGB V) stehen.

Außerdem weist die DAK auf die Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hin: Um Die Engpässe abzufedern, sollen keine Rezepte für individuelle Bevorratungen und Folgerezepte nur bei tatsächlichem Bedarf ausgestellt werden. Sprechen keine therapeutischen Grüne dagegen, soll auf Pulverinhalatoren ausgewichen werden.

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