Die Völker-Schule Osnabrück hat erneut die Maßnahmenzertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erhalten. Damit kann sie ihren Vorbereitungskurs für PTA mit ausländischem Abschluss fortsetzen. Der Kurs bereitet auf die berufliche Anerkennung in Deutschland vor.
Die offizielle Prüfung durch unabhängige, zugelassene Zertifizierungsstellen bestätigt, dass der Kurs der Völker-Schule hohe Qualitätsstandards erfüllt und die Förderung durch Jobcenter oder Agentur für Arbeit möglich ist. Dadurch kann sie ihren Vorbereitungskurs für PTA mit ausländischem Abschluss fortführen, der gezielt auf die Eignungs- oder Kenntnisprüfung sowie die berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereitet.
„Die Nachfrage ist riesig – alle Plätze der beiden Kurse sind derzeit belegt“, betont Lina Kalmer, Leiterin der Akademie für Weiterbildung an der Völker-Schule. „Die Maßnahme ermöglicht es zugewanderten Fachkräften, ihre berufliche Qualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen – ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung im pharmazeutischen Bereich“, so die Schule weiter.
Der Lehrgang richtet sich an Personen mit einem pharmazeutischen Berufsabschluss aus dem Ausland, die eine Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland anstreben. Voraussetzungen sind ein entsprechender Abschluss, ein (Teil-)Gleichwertigkeitsbescheid, Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau und ein gültiger Aufenthaltsstatus.
Die Qualifizierung startet jährlich im August, dauert etwa ein Jahr und umfasst rund 32 Wochenstunden, die überwiegend online stattfinden. Ergänzt wird das digitale Lernangebot durch vier Praxiswochen in Osnabrück, für die eine Unterkunft gestellt wird. Unterrichtsmaterialien werden digital bereitgestellt; bei Bedarf kann ein Laptop ausgeliehen werden.
Der Kurs wird in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Teilnahme kann vollständig über Bildungsgutscheine des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit finanziert werden und erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Förderstelle.
Ziel ist die gezielte Vorbereitung auf die Eignungs- oder Kenntnisprüfung, die für die berufliche Anerkennung als pharmazeutisch-technische Assistentin oder Assistent erforderlich ist.
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