Zusatzbeiträge

Union: Keine Rückkehr zur Parität

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Berlin -

Der kräftige Anstieg der Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn führt in der Regierungskoalition zu Streit. Für die SPD drängt Gesundheitsexperte und Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach auf die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Für die Union lehnt dies Gesundheitssprecherin Maria Michalk promt ab und will am Koalitionsvertrag festhalten. Um den politischen Druck zu erhöhen, haben die SPD-Länder im Bundesrat eine Initiative gestartet.  

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, dass steigende Kosten bis auf Weiteres allein die Versicherten zu tragen haben. Seit dem Jahreswechsel müssen 44 Millionen der gut 54 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung daher zum Teil deutlich höhere Zusatzbeiträge zahlen.

77 Krankenkassen haben ihren Beitrag erhöht. Eine Minderheit von 40 Krankenkassen hielten ihre Beiträge stabil. Der Zusatzbeitrag liegt für 2016 bei durchschnittlich 1,1 Prozentpunkten. Der allgemeine Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen müssen, liegt bei 14,6 Prozent.

Davon will jetzt Lauterbach, bei den Koalitionsgesprächen Chef-Unterhändler der SPD in Gesundheitsfragen, wieder abrücken: „Auch die Arbeitgeber profitieren von einem guten Gesundheitssystem. Deshalb müssen sie an den Kosten für die Qualitätsverbesserungen der letzten Jahre beteiligt werden. Darüber werden wir noch in dieser Legislaturperiode verhandeln. In keinem anderen Sozialsystem werden Kostensteigerungen allein vom Arbeitnehmer gezahlt!“, so Lauterbach in einem Interview. Die SPD hatte die einseitige Belastung der Betragszahler in den Koalitionsverhandlungen ohnehin nur zähneknirschend akzeptiert.

Von der Union kommt prompt eine Absage: „Im Rahmen der Agenda 2010 hat Rot/Grün – mit den Stimmen der Union - die Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung beendet. Dies war ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Daran hat sich aus Sicht der Union nichts geändert. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im Koalitionsvertrag auf eine Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent geeinigt und wir werden an dieser Vereinbarung festhalten“, sagte Michalk gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Um die Diskussion voranzutreiben, hat die SPD eine zweite Diskussionsfront eröffnet: SPD-geführte Länder haben gemeinsam mit der vom Linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow regierten Thüringen letzten Freitag im Bundesrat auf Initiative den Entschließungsantrag eingebracht, die Beiträge zur Krankenversicherung wieder paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verteilen.

„Für die kommenden Jahre rechnen die Experten mit weiter steigenden Beiträgen, wobei die Mehrbelastungen ausschließlich von den Mitgliedern beziehungsweise Versicherten getragen werden müssten. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur vollständigen paritätischen Finanzierung dringend geboten“, heißt es in der Entschließung. Der Antrag wurde vom Bundesrat an den federführenden Gesundheitsausschuss der Länderkammer verwiesen. Dort wird jetzt weiter diskutiert.

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