EuGH-Spezial

Verantwortung vs Gewinnstreben

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„Es ist irrig zu glauben, dass sich angestellte Apotheker dem Druck ihrer Arbeitgeber entziehen können.“ Laut Baptiste Messmer, Bevollmächtigter der französischen Regierung, ist das Fremdbesitzverbot die einzig effektive Maßnahme, um reines Gewinnstreben in den Apotheken zu verhindern. Denn nur in unabhängigen Apotheken werde aufgrund der Berufsausbildung des Inhabers, der deontologischen Regeln sowie der Berufsvorschriften das Streben nach Rentabilität abgefedert.

Weil Apotheker als Inhaber ihre berufliche Laufbahn und ihr eigenes Vermögen einsetzen, betrieben sie ihre Apotheke mit der äußersten Sorgfalt; daher sei das Risiko deutlich geringer als bei Kapitalgesellschaften, dass die reine Gewinnmaximierung voran gestellt wird.

Da Kapitalgesellschaften prinzipiell nur an der Gewinnerzielung ausgerichtet seien, würden angestellte Apotheker ausschließlich „wirtschaftlichen Rentabilitätspflichten kurzfristigster Art“ unterworfen. Man könne nicht verhindern, dass hier bestimmte Handlungsspielräume bestehen, die ausgenutzt werden könnten. Das tatsächliche Risiko sei belegt durch Untersuchungen.

Messmer wies darauf hin, dass die Profiterzielung stets dem Hauptziel, der Volksgesundheit, untergeordnet werden müsse.

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