Es wird ernst für die Versender: In der aktuellen politischen Debatte um neue regulatorische Vorgaben für die Temperaturführung bei Arzneimitteln warnt der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vor „praxisfernen Verschärfungen“. Der Branchenverband beschwört zusätzliche Belastungen für die gesamte Lieferkette herauf – vom pharmazeutischen Großhandel bis zum Botendienst.
Der Vorschlag, eine Temperaturkontrolle im Versandhandel einzuführen, sei ein „vergiftetes Geschenk“, das niemandem helfe und nichts mit der versprochenen Entbürokratisierung zu tun habe, die die schwarz-rote Bundesregierung bereits so oft versprochen habe. Vielmehr drohe eine Gefährdung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.
Zudem werde die „nachgewiesene Leistungsfähigkeit“ des Versandhandels ignoriert: „In über 20 Jahren seit seiner Zulassung ist der Versandhandel mit Arzneimitteln zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Ergänzung der Versorgung, auch und gerade in strukturschwachen Regionen geworden“, erklärt der BVDVA-Vorsitzende Heinrich Meyer (Sanicare). „Anstatt diese bewährte Säule der Arzneimittelversorgung zu stärken, drohen neue Auflagen, die zum Teil realitätsfern sind und gerade bei Spezialversorgungen, die nicht von jeder Apotheke erbracht werden können, zu erheblichen Versorgungslücken führen können.“
Der BVDVA betont, dass seine Mitgliedsapotheken seit Anbeginn hohe Standards bei Lagerung, Verpackung und Versand einhielten, die die uneingeschränkte Qualität der Produkte für die anwendenden Verbraucher sicherstellten. Die kontinuierlichen Investitionen in Qualitätssicherung, Digitalisierung und moderne Logistiksysteme hätten den regulierten Arzneimittelversandhandel zu einem verlässlichen Partner gemacht – auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie. In mehr als 20 Jahren hätten hunderte Millionen Arzneimittelsendungen ihre Empfänger erreicht, ohne dass transportbedingte Anwendungsrisiken bekannt seien.
„Wer jetzt neue, pauschale Temperaturanforderungen durchsetzen will, die über das notwendige Maß hinausgehen, gefährdet funktionierende Prozesse. Und zwar ohne belegbaren Zusatznutzen für die Patientinnen und Patienten“, so Meyer weiter. „Stattdessen sollten pragmatische Lösungen im Dialog mit allen Marktakteuren entwickelt werden. Schließlich wird davon der Arzneimittelbotendienst, den viele Apotheken anbieten, im gleichen Maße betroffen sein und macht diesen teilweise undurchführbar. Der BVDVA steht hierzu jederzeit bereit.“
Der Versandhandel mit Arzneimitteln sei eine alternative und komplementäre Belieferungsart zur Abgabe in der Vor-Ort-Apotheke mit ihrem klassischen Botendienst. Die Standards seien für alle Bereiche gleich. „Bedingungen aus dem pharmazeutischen Großhandel und dem B2B-Bereich in die Endkundenversorgung übertragen zu wollen, ist nicht sinnvoll, da es sich ja nicht um Lieferungen zur Lagerung und dem Weiterverkauf (Großhandel mit GDP gleich Good Distribution Practice) handelt, sondern um eine direkte Versorgung des anwendenden Verbrauchers mit Arzneimitteln“, so der BVDVA.
Die politischen Entscheidungsträger müssten anerkennen, dass der Arzneimittelversandhandel ein integraler Bestandteil der modernen Gesundheitsversorgung sei und seine Stärken gezielt nutzen. „Nicht nur für mehr Versorgungssicherheit, besonders in ländlichen Regionen, sondern auch für eine nachhaltige komplementäre Entlastung der Apothekenstrukturen vor Ort. Wir erinnern gerne daran, dass deutsche Versandapotheken auch regulierte Vor-Ort-Apotheken sind.“
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