Plattformen versuchen das Gesundheitswesen zu kapern, ein Beispiel ist die Teleclinic, seit 2020 ein Teil von DocMorris. AfD-Abgeordnete befragten die Bundesregierung nun zu den Risiken für die Versorgung und zu Datenschutzfragen. Die Antwort: Die Regierung beobachtet und prüft – konkrete gesetzliche Maßnahmen gibt es bislang nicht. Die Durchsetzung bestehender Regeln liege bei den Ländern.
In einer kleinen Anfrage wollten Abgeordnete von der Bundesregierung wissen, wie die Integration der Teleclinic in den DocMorris-Konzern die Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Leistung, den Datenschutz sowie den Zugang zur telemedizinischen Versorgung für alle Versicherten beeinflusst.
Hintergrund ist unter anderem das Urteil des Landgerichts München vom Mai 2024, wonach die Kopplung ärztlicher Beratung mit Medikamentenwerbung im Modell der Teleclinic wettbewerbswidrig ist. Zudem werde in Niedersachsen die Plattform bereits als Erstkontaktplattform in der Notfallversorgung etabliert, während parallel eine Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) unter anderem wegen Datenschutzbedenken laufe.
Die Bundesregierung betont, sie habe „die Entwicklungen im Apothekenbereich im Blick“. Man prüfe fortlaufend „gegebenenfalls erforderlichen gesetzlichen Anpassungsbedarf“. Konkrete gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung der Plattform nannte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jedoch nicht.
Bei der Aufsicht verweist der Bund – wie schon bei der Preisbindung – auf die Länder: „Die Überwachung und der Vollzug apothekenrechtlicher Vorschriften obliegen den zuständigen Behörden der Länder.“ Gleiches gilt für den Datenschutz: „Die Durchsetzung insbesondere der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) obliegt dabei den zuständigen Datenschutzbehörden.“
Auch im Hinblick auf das Urteil in München will die Regierung zunächst abwarten: „Die Regelungen des Heilmittelwerberechts sind europäisch harmonisiert und haben sich bewährt. Die Bundesregierung beobachtet die Rechtsprechung dazu aufmerksam und prüft fortlaufend gegebenenfalls erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf.“
Telemedizin insgesamt sieht die Bundesregierung als wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, besonders im ländlichen Raum. Versicherte müssten zeitnah eine bedarfsgerechte ärztliche Behandlung und einen gleichberechtigten Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung erhalten.
Beim Einsatz digitaler Anwendungen zur Terminvermittlung obliege es den KVen zu prüfen, dass die teilnehmenden Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag gegenüber allen Versicherten erfüllen.
Telemedizinische Angebote wie die Videosprechstunden könnten durch das Digital-Gesetz (DigiG) flexibel angeboten werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wettbewerb und Arzneimittelwerbung würden kontinuierlich beobachtet und Anpassungen bei Bedarf angepasst.