BVVA, VHA, VCA, DAHKA

Spezialapotheker: Verbändefusion verschoben

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Berlin -

Ob Klinik- und Heimversorgung, Sterilherstellung oder Cannabis, Hämophiliepräparate und HIV-Medikamente: In den vergangenen Jahren haben sich einige Apotheken auf spezielle Therapiegebiete konzentriert – und in kleineren Verbänden zusammengeschlossen. Eigentlich wollten diese fusionieren, doch nun wurde dieser Schritt noch einmal verschoben. Stattdessen will man die Zusammenarbeit intensivieren.

Traditionell vertritt der BVVA (früher: BVKA) die klinik- und heimversorgenden Apotheken; 2018 kamen die Bereiche Palliativ- und Substitutionsversorgung hinzu. Seit November 2020 gibt es Gespräche mit Vertretern des Verbands der Hämophilie-Apotheken (VHA), des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) und der Deutsche Arbeitsgemeinschaft der HIV kompetenten Apotheken (DAHKA) über eine Fusion.

Im Herbst machte die Mitgliederversammlung des BVVA den Weg durch eine Satzungsänderung frei; zuvor hatten sich die drei potentiellen künftigen Partner vorgestellt. Doch offenbar gab es noch Vorbehalte. Jedenfalls verkündete der BVVA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim bei der aktuellen Jahrestagung in Mainz, dass man übereingekommen sei, vorerst individuell themenbezogen zu kooperieren. Gegenüber der Politik werde man gemeinsame Positionen für all jene öffentlichen Apotheken entwickeln, die sich neben der Beratung und Abgabe von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Gesundheitsprodukten in der Offizin auf weitere anspruchsvolle Versorgungsaufgaben vor Ort spezialisiert hätten.

Laut dem DAHKA-Vorsitzenden Erik Tenberken waren die Vorstände der beteiligten Verbände vielleicht ein wenig schneller als die Mitglieder. Daher habe man die rechtlich wirksame Fusion zunächst verschoben. Am gemeinsamen Ziel, die politische, rechtliche und wirtschaftliche Schlagkraft der spezialisierten Apotheken gemeinsam zu stärken, ändere dies aber nichts.

In seiner Rede bei der BVVA-Jahrestagung machte Peterseim sich einmal mehr für das Regionalprinzip in der Spezialversorgung analog zur Klinik- und Heimversorgung stark: „Die persönlich verantwortete, mittelständisch geführte Apotheke am Ort ist der sicherste Garant dafür, dass das Patienteninteresse jederzeit im Mittelpunkt steht!“

Zwei weitere Forderungen des BVVA:

  • Keine Ausweitung der „Lohnherstellung“ von Sterilrezepturen durch Klinikapotheken für öffentliche Apotheken: Derzeit ist diese Möglichkeit nicht für alle Parenteralia erlaubt, sondern auf Zytostatika beschränkt.
  • Eine gesetzliche Unterbindung von „nicht im Patienteninteresse liegenden Versorgungsumsteuerungen“ unter mittelbarer Trägerschaft Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) durch Investoren.

Auch Rechtssicherheit für die sektorenübergreifende örtliche Kooperation in der Arzneimittelversorgung bleibt eine zentrale Forderung des BVVA über die bereits existierenden Regelungen im Apothekengesetz (ApoG) für die Krankenhausversorgung und die Heimversorgung hinaus – mit der Möglichkeit von Absprachen und Verträgen in anderen Gebieten der Spezialversorgung von Schwerkranken wie für die Arzneimittelversorgung in der ambulanten Pflege, von Palliativpatienten (SAPV) und in der Substitutionstherapie.

Peterseim forderte in seinem berufspolitischen Bericht ferner eine Anpassung jener Regelungen, die die Sicherheit der Arzneimittelversorgung beim Verblistern gewährleisten. Die Forderung nach Angabe der Chargenbezeichnung im elektronischen Abgabedatensatz beim E-Rezept mache das externe Verblistern praktisch unmöglich. Wie seit Jahren bei anderen Themen fordert der BVVA auch hier, endlich Rechtsicherheit für die Abgabe und Abrechnung von verblisterten Arzneimitteln herzustellen.

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