Apotheker, Ärzte und Zahnärzte

Schnellere Anerkennung: Einigkeit bei Leistungserbringern

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Berlin -

Auch in den Gesundheitsberufen herrscht Fachkräftemangel, der sich angesichts des demografischen Wandels weiter zu verschärfen droht. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen forcieren soll. Gestern hat sich der Gesundheitsausschuss damit beschäftigt und gut eine Stunde lang Sachverständige befragt. Mit dabei waren auch Vertreter der Bundesapothekerkammer (BAK) und der Adexa.

Zwischen den Vertretern der verschiedenen Gesundheitsberufen herrschte Einigkeit darüber, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung gehe. Auch bezüglich der Qualität der Prüfung und des Patientenwohls äußerten die Vertreter wenig Sorge.

Keine Bedenken

„Wir von der Bundesapothekerkammer haben keine Bedenken, dass die Prüfqualität durch die beabsichtigte Gesetzesänderung gesenkt wird“, erklärte Dr. Berit Winter. Wichtig sei, dass es eine klare Zugangsprüfung werde, in der die jeweilige Fachkraft beweisen müsse, dass sie die Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen habe. „Wir finden es wichtig, dabei die praktischen Aspekte in den Mittelpunkt zu setzen, auch das Augenmerk darauf zu haben, dass diejenigen Bewerberinnen oder Bewerber praktische Erfahrung erlangt haben in ihrer Ausbildung im Ausland“, betonte sie.

Eine Kenntnisprüfung würde die Qualität gegenüber einer dokumentenbasierten Prüfung nicht absenken – im Gegenteil: Sie könne das letztendlich tatsächlich besser abbilden als eine Dokumentenprüfung, die in rein formaler Art und Weise erfolge. „Insofern kommt Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben und vielleicht noch ein kleiner Vermerk: Wir finden es wichtig, dass die Prüfungsämter entsprechend auch gut ausgestattet sind, um diese Prüfung auch ressourcenmäßig gut absolvieren zu können“, ergänzte sie.

Ärztekammer befürwortet Wechsel

Auch Ulrich Langenberg (BÄK) erklärte, dass der jetzige Übergang von der bisherigen papierbasierten Gleichwertigkeitsprüfung auf die Kenntnisprüfung als Standardfall aus Sicht der Ärzteschaft gangbar sei. „Manchmal kann es besser sein, sich durch eine Prüfung über etwas zu vergewissern, als sich langwierig mit Dokumenten zu beschäftigen, die vielleicht am Ende keine letzte Klarheit bringen können.“

Allerdings sei die bisherige Kenntnisprüfung eine Defizitausgleichsprüfung, die im Prinzip auf einem Delta zwischen dem beruhe, was die Gleichwertigkeitsprüfung ergeben habe und den Anforderungen, die in Deutschland zu stellen seien. Wenn diese Prüfung nun vollständig entfalle, handele es sich um eine Berufszugangsprüfung, die in der Approbationsordnung anders gestaltet sein müsse als die jetzige Kenntnisprüfung.

Betroffene leiden

„Die größte Erfahrung, die ich höre aus der Praxis, ist die, dass viele darunter leiden – und zwar die Betroffenen selbst, aber auch diejenigen, die mit ihnen zusammenarbeiten wollen –, wie lange und wie mühselig diese Verfahren einfach im Moment sind“, erklärte er weiter.

Dabei solle nicht vergessen werden, dass es am Ende immer eine Frage dessen sei, mit wie viel Personal und finanziellen Ressourcen die Bearbeitung vorangetrieben werde. „Deswegen erfüllt es uns ein bisschen mit Sorge, wenn der Gesetzentwurf vielleicht ein bisschen den Eindruck erweckt, es könnte demnächst schneller, sicherer, aber gleichzeitig auch noch billiger gehen. Das glauben wir nicht, dass das ein guter Ansatz ist.“

Unterstützung nach der Prüfung

Außer diesem Punkt gab Langenberg zu bedenken, dass der Prozess der Integration nach bestandener Kenntnis- und Fachsprachprüfung noch nicht beendet sei: „Es braucht weiter Begleitung und Unterstützung in den Krankenhäusern, an der deutschen Sprache. Das wissen wir alle, daran arbeiten wir alle unser ganzes Leben lang. Und an der Stelle wäre es auch gut, wenn man das Thema stärker in den Blick nimmt und überlegt: Wie kann man Unterstützung darüber hinaus leisten?“

Auch der Vertreter der Bundeszahnärztekammer, Dr. Ralf Hausweiler, erklärte, man begrüße eine Beschleunigung des Verfahrens. Die Einführung der Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin würde bei entsprechender Besetzung der Prüfungskommission nicht zu einem Qualitätsverlust führen.

Die Vertreterin für die Hebammen betonte, dass Kolleginnen aus Drittstaaten erheblich zur Verbesserung der Versorgung in Deutschland beitrügen. Sie sicherten die geburtshilfliche Versorgung sowohl im klinischen als auch im außerklinischen Bereich ab und seien durch gute Einarbeitungsmechanismen hervorragend in die Teams integriert.

Nachjustieren bei Prüfungsformaten

Auf die Frage, wo bei der Prüfung noch nachjustiert werden müsse, erklärte Winter: „Dass es mit Blick auf die ausländischen Kollegen Nachbesserungsbedarf gebe, kann ich hier nicht bestätigen.“ Nichtsdestotrotz strebe man ein Novellierungsverfahren an, bei dem der Ablauf der Prüfung Thema sein werde und inwieweit man die Abschlussprüfung mit der Kenntnisprüfung verbinde.

Für den pharmazeutischen Bereich gelte: Das Dritte Staatsexamen ist eine zweiteilige Prüfung. Der erste Teil ist die pharmazeutische Praxis. „Die muss natürlich auch in der Kenntnisprüfung dann entsprechend abgebildet werden“, schilderte Winter. Diese Prüfung müsse sehr praxisorientiert angelegt werden. Der zweite Teil betreffe das pharmazeutische Recht. Auch dies sei eine 30-minütige Prüfung, die sehr praxisorientiert gestaltet werden könne. Langenberg verwies darauf, dass die Prüfungsformate nicht für alle Berufsgruppen identisch seien.

„Für uns ist es wichtig, dass nach zwei bis drei Jahren eine Evaluation stattfindet und dass bei diesen ganzen Kenntnis- und Sprachprüfungsbehörden genügend Kapazitäten geschaffen werden können, damit die Leute, die dieses Verfahren durchlaufen, schnell in tariflich gebundene Beschäftigungen kommen“, ergänzte Andreas May von der Adexa.

GKV unterstützt Zielsetzung

Auch Dr. Markus Grunenberg vom GKV-Spitzenverband äußerte sich grundsätzlich positiv: „Sie können sich vorstellen, dass die Krankenversicherung ein großes Interesse daran hat, dass ein angemessenes Versorgungsniveau sichergestellt durch ausreichendes Personal, ausreichend qualifiziertes Personal gibt. Eine Beschleunigung der Verfahren ist da etwas, was wir als Zielsetzung in jedem Fall unterstützen und können das auch erkennen, dass der Gesetzentwurf in diese Richtung diese Zielsetzung verfolgt.“

Koordination und geordnete Verfahren

Doch nicht alle Sachverständigen äußerten sich uneingeschränkt zuversichtlich. Professor Dr. Hartwig Marung von der Hamburg Medical School hielt die vorgesehenen Regelungen für nicht ausreichend. Tatsächlich bräuchte es klare Kommunikations- und Meldestrukturen, um etwa Fälle zu vermeiden, in denen ein Arzt in Skandinavien seine Approbation verliert, nach Deutschland zurückkehrt und hier weiterarbeitet. Es brauche koordinierte Meldeverfahren.

Zum Punkt Patientensicherheit ergänzte er: „Laut Studien müssen wir 15 Prozent der nationalen Gesundheitsbudgets nur dafür aufwenden, Fehler und unerwünschte Ereignisse in der Patientenversorgung wieder zu beheben. Das sind für Deutschland über 40 Milliarden Euro. Und das sind gut belegte Zahlen.“ Man müsse durch gute Supervisionskonzepte versuchen, diese Kollegen zu integrieren und auch in Deutschland studierte Kräfte fachgerecht anzuleiten, um Fehlerfolgen zu vermeiden.

Bessere Zusammenarbeit der Länder

Auch Langenberg betonte, dass die Länder besser zusammenarbeiten müssten. Es wäre ein großer Schritt, wenn die Länder sich Aufgaben teilten und stärker kooperierten. „Jedes Land hat auch seine Besonderheit. Wir würden uns ausdrücklich dafür aussprechen, dass man da viel stärker kooperiert und dass dafür auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.“

Es brauche zudem eine zentrale Koordination der Daten. „Das ist auf zu viele Behörden im Moment verteilt und da besteht – ganz egal ob bei Deutschen oder bei Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit – immer ein Risiko, dass Informationen verloren gehen, und zum Beispiel beim Wechsel des Bundeslandes nicht weiterverfolgt werden. Und deswegen setzen wir uns für dieses Approbationsregister ein, auf das dann alle zugreifen können.“

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