Portfolioverträge

Regierung löscht Rabattverträge

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Berlin -

Rabattverträge über das gesamte Sortiment eines Herstellers soll es ab 2013 nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und FDP haben einen entsprechenden Änderungsantrag zur AMG-Novelle eingebracht. Bestehende Portfolioverträge werden mit der Gesetzesänderung einfach aufgelöst.

 

Eigentlich müssen die Krankenkassen schon seit 2009 alle Rabattverträge öffentlich ausschreiben. Doch viele Kassen haben ihre Portfolioverträge seitdem nicht gekündigt und berufen sich auf lange Laufzeiten. Sogar neue Wirkstoffe werden über entsprechende Klauseln in die Verträge aufgenommen. Die Kassen können damit den Zeitraum zwischen Patentablauf und Ausschreibung des Wirkstoffs überbrücken und erhalten zumindest einen kleinen Rabatt.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte die Kassen wiederholt aufgefordert, die unzulässigen Verträge zu beenden. Die bisherigen Maßnahmen hätten aber nicht zu der gewünschten Beendigung der vergaberechtswidrigen Rabattverträge geführt, monieren die Regierungsfraktionen in ihrem Änderungsantrag. Denn es bestehe ein hohes Risiko, dass auch weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht das gewünschte Ziel erreichten.

 

 

Im Einzelfall hätten Kassen sogar „neue Verträge unter Missachtung des geltenden Rechts abgeschlossen“, kritisieren Union und FDP. „Daher besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag. Die Sortimentsverträge sollen nach einer mehrmonatigen Übergangszeit beendet werden. Bis zum Abschluss ausgeschriebener Rabattverträge gilt dann der normale Abgabepreis.

Auch die Pharmahersteller können sich dem Antrag zufolge nicht auf den Bestandsschutz ihrer alten Verträge berufen. Schließlich sei die Gesetzeslage seit Jahren bekannt. Die Vertragspartner könnten nicht davon ausgehen, dass ihre Altverträge ohne zeitliche Begrenzung fortgelten. Ohnehin sollten Rabattverträge normalerweise für nicht mehr als zwei Jahren geschlossen werden, heißt es im Antrag. Die Hersteller haben aus Sicht der Regierungsfraktionen sogar den Vorteil, dass sie von ihrer vertraglichen Rabattpflicht befreit werden.

Von der Industrie selbst werden Portfolioverträge unterschiedlich bewertet. Während die großen Anbieter in der Regel von den Vereinbarungen profitieren, hatten kleinere Hersteller die Verträge als Marktzugangsbarrieren kritisiert. Unabhängig davon sind die Generikahersteller mit einer wichtigen Forderung nicht zur Regierung durchgedrungen: Sie hatten sich mit der AMG-Novelle ein Verbot von Rabattverträgen über Originale gewünscht, die über den Patentablauf hinaus gültig sind.

 

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