Die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sollen in den Apotheken an Bedeutung gewinnen. Darum plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Ausweitung der pDL – auch im Bereich der Prävention. Dazu werden neue pDL gesetzlich vorgegeben. Zudem sollen Ärzt:innen pDL verschreiben können und Apotheken diese in der elektronischen Patientenakte (ePA) dokumentieren. Die Ideen sind im Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) festgehalten.
Durch die Weiterentwicklung der pDL ergebend sich für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Mehrausgaben, da die Vergütung aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) bezahlt werde, heißt es im Entwurf. Zudem werden die pDL um vier weitere Angebote erweitert, die einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden können. Für die Dokumentation werden die pDL und ihr Ergebnis benötigt. Die Doku kann auch auf PTA übertragen werden.
Apotheken sollen zu verhaltensbezogenen Risikofaktoren wie beispielsweise Aspekte des Lebensstils wie Rauchen, Bewegungsmangel, Fehlernährung und Stress sowie zu Risikoerkrankungen wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Adipositas beraten. Außerdem sollen Patient:innen zu Möglichkeiten der lebensstilbezogenen Prävention und zu Früherkennungsangeboten aufgeklärt werden. Dabei sollen insbesondere Blutdruckmessungen und Bestimmungen des Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt und geeignete etablierte Risikobewertungsmodelle verwendet werden.
Wie auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) von Delegierten gefordert, wird die pDL „Tabakentwöhnung“ gesetzlich verankert und der Begriff „Kurzintervention“ eingeführt. Dieser bezieht sich auf eine strukturierte, zeitlich begrenzte Maßnahme, die darauf abzielt, Verhaltensänderungen herbeizuführen. Apotheken bieten einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungen, um aufhörwillige Raucher:innen bei der Entwöhnung zu unterstützen oder Menschen mit geringerer Aufhörbereitschaft zur Tabakentwöhnung zu motivieren. Das Ziel: das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen des Tabakkonsums schärfen, die Motivation zum Aufhören stärken und konkrete Schritte zur Veränderung fördern, um das Risiko tabakassoziierter Erkrankungen zu reduzieren. Umgesetzt werden soll dies durch kurze, zielgerichtete Gesprächs- oder Beratungssitzungen.
Die neue pDL soll eine optimierte Arzneimitteltherapie durch eine Therapieeinstellung oder -begleitung in einer Apotheke während einer ärztlichen Behandlung bieten. Dazu ist eine Medikationsanalyse die Grundlage. Die Maßnahme könne genutzt werden, um eine effiziente Behandlung oder eine verbesserte Therapietreue zu fördern. Die neue pDL ist immer ärztlich zu verschreiben. Es sollte in der ärztlichen Entscheidung liegen, ob eine stärkere pharmazeutische Betreuung nötig ist.
Der korrekte Umgang mit Autoinjektoren könne nicht nur Leben retten bei der Anwendung von Adrenalinpens bei allergischen Schocks, sondern sei auch bei der Therapie von vielfältigen chronischen Erkrankungen mit häufig teuren Arzneimitteln relevant. Eine richtige Anwendung fördere einen effizienten Gebrauch.
Bei bestimmten pDL muss mit Ärzt:innen interagiert werden. Daher ist bei einigen eine Rückmeldung an die behandelnde/verschreibende Person elektronisch beispielsweise über den TI-Messenger (TIM) oder die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) vorgesehen:
pDL umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken sowie zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie, insbesondere bei:
„Diese pharmazeutischen Dienstleistungen sollen insbesondere die pharmazeutische Betreuung von Patientinnen und Patienten in Gebieten mit geringer Apothekendichte berücksichtigen“, heißt es zudem im Referentenentwurf.