„Apotheken leisten – Krankenkassen kassieren. Rabattverträge? Unser Aufwand. Ihr Bonus.“ So begründen die Landesapothekerkammer Hessen und der Hessische Apothekerverband einen gemeinsamen Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT). Sie fordern eine Honorierung der Rabattvertragsumsetzung, die nach 18 Jahren Zusatzarbeit mehr als überfällig sei.
Rabattverträge sorgen seit 2007 für Einsparungen in Milliardenhöhe bei den Krankenkassen. Die Umsetzung obliegt den Apotheken und kostet Zeit und Nerven. Denn Diskussionen mit Versicherten und das Retaxrisiko sind an der Tagesordnung. Vergütetet werden die Apotheken jedoch nicht. Ende 2024 gab es rund 40.000 Rabattverträge, die Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV beachten mussten – mehr als 22.000 rabattierte Arzneimittel mussten dabei berücksichtigt werden. Den Kostenträgern bescherte die Umsetzung der Verträge durch die Apotheken zuletzt eine Ersparnis von rund 6,2 Milliarden Euro, das entspricht mehr als 40 Prozent. Doch die Apotheken gehen auch nach 18 Jahren leer aus.
Die Apothekerinnen und Apotheker aus Hessen fordern daher die Einführung eines pauschale Zusatzhonorars in Höhe von mindestens einem Euro für jede zulasten der Kassen gelieferten Packung mit Rabattvertragsprüfung. Damit sollen folgende Leistungen abgedeckt sein:
Daraus ergeben sich Gesamtkosten von 2,50 bis 5 Euro. „Davon fordern wir pauschal 1,00 Euro“, so die hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Am Beispiel des Jahres 2023 zeige sich, dass die Kassen trotzdem einen Milliardenbetrag sparen würden: Damals lagen die Einsparungen bei rund 5,8 Milliarden Euro. Bekämen die Apotheken den geforderten Euro, müssten die Kassen bei 800 Millionen Packungen entsprechend ein Honorar in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen – und würden dennoch fünf Milliarden Euro einsparen. Hinzu kämen Rückforderungen aufgrund von beispielsweise Formfehlern: Retaxationen hätten die Kassen außerdem weitere 27 Millionen Euro auf der Habenseite verbuchen lassen.
„Wir bekommen 0 Euro für die Umsetzung der Rabattverträge – trotz zeitintensiver Prüfung, Patientengespräche, Umstellungen, Nachbestellungen und Botendienste. Die Krankenkassen erhalten 1,77 Euro für die ‚zeitnahe‘ Abrechnung im Rahmen des E-Rezepts – für automatisierte Prozesse, ohne zusätzlichen Aufwand“, mahnen Kammer und Verband an.
Dabei warnen die Apotheker:innen auch vor den Gefahren, die Rabattverträge mit sich bringen. Denn diese können die Verfügbarkeit von Arzneimitteln beeinflussen. Vor allem Rabattverträge mit exklusiven Partnern stehen in der Kritik. Zudem machten geringe Erstattungspreise den deutschen Markt für Hersteller unattraktiv. „Das führt zu vermehrten Lieferengpässen, sogar bei lebenswichtigen Medikamenten. Deutschland konkurriert schlechter mit Nachbarländern bei der Versorgungssicherheit“, warnen die Apotheker:innen.
Securpharm dient dem Schutz vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Die Nutzung des Securpharm-Systems zur Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist für die Apotheken verpflichtend und führt zu finanziellen und organisatorischen Belastungen. Unterstützung erhalten die Apotheken nicht. Sie tragen die monatliche Nutzungsgebühr von derzeit 12,90 Euro plus Umsatzsteuer sowie die weiteren Kosten für Hardware, Software und Arbeitsaufwand. Aus Hessen kommt daher die Forderung der finanziellen Unterstützung oder bestenfalls vollständigen Kostenübernahme der Securpharm-Nutzungsgebühren.