Der CSU-Politiker und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag, Stephan Pilsinger, will den Missbrauch des Narkosemittels Ketamin eindämmen – und fordert, den Wirkstoff ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufzunehmen. Härtere Strafen sollen seiner Ansicht nach dazu beitragen, den wachsenden Konsum der als Partydroge gefragten Substanz einzudämmen.
„Leider wird Ketamin auch innerhalb der Partyszene missbraucht. Da dem Problem seit Jahren kaum Einhalt geboten werden kann, spreche ich mich dafür aus, Ketamin in seinen verschiedenen Formen dem Betäubungsmittelrecht zu unterwerfen oder andere geeignete Maßnahmen zu finden, um den Missbrauch einzudämmen“, sagte Pilsinger der Welt am Sonntag.
Ketamin ist in Deutschland nach wie vor ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und fällt nicht unter das BtMG. Für Besitz und Handel ohne Rezept gilt aktuell das Arzneimittelgesetz (AMG) – Verstöße werden milder geahndet als bei Betäubungsmitteln.
Der Vorstoß des CSU-Politikers wird seitens der Opposition allerdings kritisch gesehen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Janosch Dahmen, warnt vor einer gesetzlichen Verschärfung. „Ketamin ist ein medizinisch unverzichtbares Notfallmedikament – mit einem Suchtpotenzial, das deutlich unter dem von Opiaten oder Benzodiazepinen liegt“, zitiert ihn die Welt am Sonntag. Der unkomplizierte Zugang zu dem Mittel sei insbesondere im Rettungsdienst und in der Schmerztherapie wichtig.
Laut dem Bundeslagebild „Rauschgiftkriminalität 2023“ des Bundeskriminalamts (BKA) ist in Deutschland ein deutlicher Anstieg der Sicherstellung von Ketamin zu beobachten. Zwischen 2021 und August 2023 wurden demnach mindestens 900 Kilogramm des Narkosemittels beschlagnahmt. Auch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist auf den zunehmenden Missbrauch von Ketamin als Freizeitdroge hin.
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