Schnelltests erfüllen Anforderungen nicht

NRW: Cannabis-Prüfung nur per DC

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Berlin -

In Nordrhein-Westfalen ärgerte sich kürzlich ein Apothekenteam nach erfolgter Revision über den Hinweis, dass Cannabis nicht mehr wie bisher üblich per Schnelltest geprüft werden dürfe. Der zuständige Amtsapotheker bezog sich auf geänderte Prüfvorschriften. Ab sofort solle die Apotheke die Ausgangstoffe per Dünnschichtchromatographie (DC) prüfen. Ein enormer zusätzlicher Kosten- und Zeitaufwand bei der ohnehin schon angespannten Lage in den Apotheken – und das noch kurz vor der angestrebten Legalisierung von Cannabisprodukten.

„Wir müssen für die vorgeschriebene Prüfung per DC vieles neu bestellen. Referenzsubstanzen und Material können schnell mal um die 300 Euro kosten“, so die Apothekerin aus NRW, in deren Apotheke der Fall aufgetreten ist. Es sei „eine absolute Katastrophe“, weil die zuständige Kollegin nicht nur länger im Labor stehen muss, sondern weil auch im Vorhinein schwer zu eruieren sei, ob „sich eine größere Bestellung der Referenzsubstanzen überhaupt lohnt“.

Eine Amtsapothekerin mildert ab

Sandra Pflanz, Amtsapothekerin des Kreises Unna, relativiert: Die pauschale Aussage, „dass es in NRW aktuell nicht mehr möglich sein soll, Cannabis-Ausgangsstoffe per Schnelltests zu prüfen“, treffe so nicht zu. „Schnelltests können jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn sie die apothekenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Nachweis hierüber obliegt der Apotheke.“

Diesbezüglich heißt es in § 6 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Verbindung mit § 11 ApBetrO, dass Ausgangsstoffe „nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln zu prüfen sind.“ Wenn im Arzneibuch entsprechende Regeln vorhanden sind, müssen die Ausgangsstoffe nach diesen Regeln hergestellt und geprüft werden. „Dabei können für die Prüfung auch andere Methoden angewandt und andere Geräte benutzt werden als im Deutschen Arzneibuch beschrieben unter der Voraussetzung, dass die gleichen Ergebnisse wie mit den beschriebenen Methoden und Geräten erzielt werden“, heißt es weiter.

Prüfung per DC

Werden Schnelltests für die Prüfung von Cannabis eingesetzt, handele es sich um andere Methoden, als sie für die Prüfung von Cannabis im Arzneibuch beschrieben seien, so Pflanz. „Der erforderliche Nachweis, dass hierbei die gleichen Ergebnisse erzielt werden wie mit der Arzneibuchmethode, ist durch die jeweilige Apotheke zu führen.“ Dieser Nachweis über die Validität des Prüfverfahrens müsse einer Überprüfung durch zuständige Amtsapotheker:innen standhalten.

Die Krux: Die Schnelltests, die in NRW bisher auf Veranlassung von Amtsapotheker:innen durch die Arzneimitteluntersuchungsstelle überprüft wurden, haben dieser Anforderung nicht genügt und können nicht mehr eingesetzt werden. Wollen Apotheken weiterhin Patient:innen mit cannabishaltigen Rezepturen versorgen, kommen sie nicht um die aufwendige und kostenintensive Prüfung per DC herum.

Verkomplizierte Vorgänge

Ähnlich ist die Situation im Bundesland Hessen, wie Apotheker Nojan Nejatian berichtet: „Wir müssen laut Vorschrift die Cannabis-Ausgangsstoffe immer per DC prüfen. Anders ist das bei Dronabinol, da können wir auf Testkits zurückgreifen, was die Sache deutlich vereinfacht.“ Der Inhaber der Heegbach Apotheke in Erzhausen kritisiert jedoch den „verkomplizierten Prüfvorgang“ im Hinblick auf das Bestreben, Cannabis zu legalisieren.

„Wir brauchen bundesweite Vereinheitlichung“

Dr. Christiane Neubaur, Apothekerin und Geschäftsführerin vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), sieht die Sache ebenfalls kritisch: „Was wir bräuchten, ist definitiv eine Vereinheitlichung bundesweit. Teilweise unterscheiden sich die Vorschriften zur Prüfung der Cannabis-Ausgangsstoffe sogar innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. Es gibt ohnehin zu wenige Apotheken, die sich mit der Abgabe von Cannabis beschäftigen, wenn dann der Vorgang noch derart verkompliziert wird, steigen die kleineren Apotheken aus.“

Die Prüfvorschriften reichten von einer organoleptischen Prüfung bis hin zur aufwendigen DC: „Das ist sozusagen fast Verhandlungssache mit dem jeweiligen Amtsapotheker. Es wirkt für Apotheken, die nur wenige Patient:innen mit Cannabis versorgen, eher abschreckend, wenn zeitaufwendig und kostenintensiv geprüft werden muss.“ Dabei seien die Schnelltests seitens der Hersteller validiert, aber eben nicht einheitlich und bundesweit zugelassen: „Das müsste unbedingt vereinfacht werden und trifft bei Apotheken nicht gerade auf Verständnis“, so Neubaur.

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