Heute findet im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes statt – der Entwurf der Regierung dagegen stocke, kritisiert der Verband der Ersatzkassen (vdek).
„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein so wichtiger Gesetzentwurf, wie der für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes, von der Regierungskoalition auf sich warten lässt“, kritisiert Vorstand Boris von Maydell. Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs im November stehe weiterhin das Einbringen ins Parlament aus. Es sei zwar erfreulich, dass mit dem Gesetzentwurf der Grünen gute Vorschläge auf dem Tisch lägen; wichtig wäre aber nun ein Vorantreiben des Koalitionsentwurfs: „Was wir jetzt brauchen, ist ein Kabinettsbeschluss, damit die großen Probleme – ineffiziente Strukturen, überfüllte Notaufnahmen, überlastetes Personal und hohe Kosten – endlich angegangen werden“, so von Maydell.
Dazu gehöre die Einführung einer verbindlichen, bundeseinheitlichen Ersteinschätzung für eine zielgenaue Steuerung, wie im Referentenentwurf vorgesehen. Bei etwa zwei Dritteln der Versicherten, die eine Notaufnahme aufsuchen, handle es sich nicht um einen Notfall. „Eine verpflichtende digitale und telefonische Ersteinschätzung würde die Versicherten gleich in die richtige Versorgungsebene lenken, etwa die Haus- oder Facharztpraxis, eine telemedizinische Beratung, den KV-Bereitschaftsdienst, den Notarzt beziehungsweise die Notärztin, oder eben – wenn erforderlich – die Notaufnahme des Krankenhauses“, erklärt von Maydell.
„Richtig ist auch der verpflichtende Ausbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, die rund um die Uhr geöffnet haben“, fährt von Maydell fort. Auch hier müsse zunächst mittels Ersteinschätzung der tatsächliche Versorgungsbedarf ermittelt werden. Patientinnen und Patienten, die bereits vorab eine Ersteinschätzung per Video, App oder Telefon eingeholt haben, sollten bei gleicher Behandlungsdringlichkeit Vorrang erhalten. Darüber hinaus müsse die Vermittlung von Hilfesuchenden nicht nur auf ärztliche Versorgung beschränkt sein, sondern auch psychische, soziale und pflegerische Dienste einbeziehen.
Grundvoraussetzung für das Gelingen dieses Reformvorhabens sei die verpflichtende Kooperation der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) mit den Leitstellen des Rettungsdienstes (112). Ebenso notwendig sei eine Reduzierung der Anzahl der Leitstellen, für die die Länder verantwortlich sind.
„Auch die Verankerung der Notfallrettung im SGB V ist grundsätzlich richtig, darf jedoch nicht dazu führen, dass die Länder ihrer finanziellen Verantwortung entbunden werden. Beim Rettungsdienst bleibt es ihre Aufgabe, die Vorhalte- und Investitionskosten zu tragen“, so von Maydell.
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