E-Health-Gesetz

Kiefer: Medikationsplan ist Etikettenschwindel

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Berlin -

Notfalls ohne Ärzte – diese Devise hatte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), vor einem Jahr beim Fortbildungskongress Pharmacon in Meran ausgegeben. Jetzt sieht die Realität laut Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz genau andersherum aus – ein „Etikettenschwindel“, wie Kiefer findet: Ohne Apotheker funktioniere das Konzept nicht.

„So wie der Medikationsplan im Gesetz angelegt ist, kann er nur als Etikettenschwindel bezeichnet werden“, sagte Kiefer anlässlich der Pharmacon-Eröffnung in Meran. „Hier sind deutliche Konstruktionsfehler erkennbar, die im Ergebnis zur Verunsicherung der Patienten führen, weil Fragen höchstens aufgeworfen aber nicht gelöst werden.“

Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) müsse in einem vollständigen Medikationsplan die Selbstmedikation berücksichtigt werden – dies habe auch der Ärztetag im Mai gefordert. Die Daten der Selbstmedikation lägen aber in der Regel nur in Apotheken vor. Kiefer moniert insbesondere, dass es keine „strukturelle Einbindung“ der Apotheken bei der Erstellung des Medikationsplans geben soll. Deshalb sei der Gesetzentwurf „zu kurz gesprungen“.

Die systematische Analyse der gesamten Medikation auf Wechselwirkungen und andere Risiken bleibe im Gesetzentwurf außen vor. „Den Medikationsplan nach dem E-Health-Gesetz kann man höchstens als Anwendungshinweissammlung bezeichnen“, sagte der BAK-Präsident. „Die unerlässliche und aufwändige pharmazeutische Bewertung soll der Apotheker nach jetzigem Stand wohl ehrenamtlich und kostenlos erbringen. Das ist ein Gesetz zu Lasten Dritter!“

Am vergangenen Donnerstag hatte das Bundeskabinett den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen. Einer der Bausteine ist der Medikationsplan. Die Apotheker sind bei dessen Erstellung jedoch nicht vorgesehen – diese Kompetenz soll bei den Ärzten liegen. Die Pharmazeuten sollen lediglich Ergänzungen vornehmen können, die jedoch – anders als bei den Medizinern – nicht extra vergütet werden sollen.

Die Kompetenz der Apothekerschaft im Bereich AMTS und Medikationsplan ist laut Kiefer „allgemein anerkannt“: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fördere mit PRIMA ein Modellprojekt der ABDA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der Gematik habe die Apothekerschaft die Federführung im Bereich AMTS.

Apotheker und Projektpartner wüssten auch aus dem ARMIN-Projekt, welchen Wert das Vier-Augen-Prinzip mit klarer medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzbeschreibung habe. „Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass im Gesetzentwurf die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans nicht gleichgestellt aufgeführt sind“, sagte Kiefer.

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