Drese will Ausweitung auf andere Gesundheitsberufe

Landapothekerquote für Mecklenburg-Vorpommern

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Berlin -

Vor fünf Jahren hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern ein Landarztgesetz beschlossen, um mehr Ärzte für ländliche Regionen zu gewinnen. Das System habe sich bewährt, erklärt die Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Deshalb möchte sie es nun auf andere Gesundheitsberufe ausweiten – auch auf die Apotheken.

Das Landarztgesetz hat sich bewährt, muss nun aber modernisiert werden, betont Gesundheitsministerin Drese. „Wir wollen es deshalb den aktuellen Herausforderungen anpassen und weiterentwickeln. Es geht dabei vor allem um die umfassende Unterstützung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und auch – als eine Lehre der Coronazeit – um die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern.“ Das neue Gesundheitsunterstützungsgesetz soll das bisherige Landarztgesetz ablösen.

Das Gesetz zur Unterstützung der ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Versorgung im ländlichen Raum sowie zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes solle den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Ziel sei es, zusätzliche Absolventinnen und Absolventen der Human-, Zahnmedizin oder Pharmazie für eine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen.

In den verschiedenen Versorgungsbereichen gebe es zunehmend Engpässe: So seien etwa Hausarztsitze nicht besetzt, und die Nachbesetzung gestaltet sich schwierig. Auch die zahnärztliche Versorgung sei zunehmend angespannt. Im pharmazeutischen Bereich sei die Anzahl der Apotheken rückläufig – von 399 im Jahr 2020 auf 369 Anfang 2025.

Neu eingeführt werden soll – analog zur Landarztquote – eine Landzahnarzt- und Landapothekerquote. Zudem sollen einige Allgemeinmediziner nach der Approbation in fachärztliche Bereiche wie Augenheilkunde, HNO, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Chirurgie, Neurologie und Psychiatrie wechseln. „Damit stärken wir die Versorgung auch in diesen Facharztgebieten“, erklärt Drese. In allen drei Studiengängen seien auch Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorgesehen.

Strafzahlungen von bis zu 250.000

Im Auswahlverfahren für das Studium soll künftig mehr auf die Eignung für die Tätigkeit im ländlichen Raum geachtet werden. Studienplätze, die im Rahmen einer Vorabquote vergeben werden, sollen nicht allein nach Abiturnoten, sondern auch nach der besonderen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. „Jungen Menschen kann so die Perspektive eröffnet werden, einen Studienplatz in der Human-, Zahnmedizin oder Pharmazie zu erhalten, auch wenn die Abiturnote allein diesen Zugang nicht ermöglichen würde. Dafür verpflichten sie sich in MV zu studieren, ihre Weiterbildung hier im Land zu absolvieren und im Anschluss im ländlichen Raum zu praktizieren“, erklärt Drese.

Durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags verpflichten sich die Studierenden, die Verpflichtungen zu Studium und Weiterbildung aus dem Gesetz vollumfänglich und ohne schuldhafte Verzögerung zu erfüllen. Nach Abschluss von Studium und gegebenenfalls Weiterbildung sollen sie für zehn Jahre in einem hausärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Bedarfsgebiet Mecklenburg-Vorpommerns tätig sein. Die Tätigkeit könne auch in Teilzeit erfolgen, sofern sie mindestens einen Stellenanteil von 0,5 umfasst. Bei Vertragsbruch droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

„Die vertraglichen Verpflichtungen sollen dazu beitragen, dass die Studierenden während ihres Studiums und, soweit erforderlich, bei der Weiterbildung Einblicke vom Arbeiten und Leben im Land erhalten und eine Bindung zu Mecklenburg-Vorpommern aufbauen, beziehungsweise vertiefen und somit ihren künftigen Wirkungskreis im ländlichen Raum kennenlernen“, erklärt das Ministerium.

Zeitplan

Bereits seit dem 21. Juli finden Ressort- und Verbandsanhörungen statt. Der Gesetzentwurf soll noch im Herbst vom Kabinett verabschiedet werden. Die finale Lesung ist nach aktuellem Zeitplan im ersten Quartal 2026 vorgesehen.

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