Kommentar

@bmg bitte sagt bescheid #PiDaNa #ABDA

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Berlin -

Hätte sich die ABDA ein wenig Mühe gegeben, sie hätte ihre Stellungnahme per Twitter verschicken können: @bmg Bitte informiert uns #PiDaNA. So waren es am Ende doch ein paar Zeichen zu viel und die im Wortsinn einseitige Stellungnahme musste per Mail an das zuständige Referat 111 im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt werden. Wobei Stellungnahme ein extremer Euphemismus ist.

Zugegeben, die Frist zur Äußerung war mit 24 Stunden recht knapp bemessen. Aber die „Pille danach“ ist jetzt schon so lange auf der Tagesordnung, dass es in der Jägerstraße Argumente und fertige Textbausteine zu jedem Einzelaspekt geben müsste. Die Apotheker haben zum Thema Notfallkontrazeption mit Sicherheit mehr beizutragen. Eine gute Gelegenheit dazu hat die ABDA völlig ohne Not ausgelassen.

Stattdessen bedankt sich die ABDA artig für den BMG-Entwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und antwortet gleich noch im Namen der Bundesapothekerkammer (BAK) und der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). In drei Sätzen ist alles gesagt.

Erstens: Man begrüße, dass die Regierung den Status von EllaOne im nationalen Recht verankere und damit rechtliche Unsicherheiten beseitigt würden. In der Tat: Sobald die AMVV geändert ist, gibt es keine Zweifel mehr, dass EllaOne ein OTC-Arzneimittel ist.

Aber bis dahin gibt es für die Apotheker durchaus rechtliche Unsicherheiten. Sobald der Hersteller Verpackung und Beipackzettel aktualisiert hat, steht dem OTC-Vertrieb aus Sicht der zuständigen Aufsichtsbehörde nämlich nichts mehr im Wege. Das BMG schweigt sich zu diesem Widerspruch aus und lässt die Apotheker damit allein. Und die ABDA verzichtet darauf, vom Verordnungsgeber hier ein klares Bekenntnis einzufordern.

Zweitens: Man bittet, dass der Verordnungsgeber dafür Sorge trage, die Änderung zum Stichtag der Softwareaktualisierung in Kraft treten zu lassen und dies mindestens vier Wochen vorher bekannt zu geben. Drittens: Dies sei für die Abgabe und Abrechnung notwendig. Im Rückblick auf die Erfahrungen mit der Aut-idem-Liste sicherlich ein guter Punkt. Für eine „Stellungnahme“ aber auch reichlich flehentlich.

Das war's. Kein Wort zu Fragen der Beratung, Werbung, zu Preisen und der Erstattungsfähigkeit und nicht zuletzt der Honorierung – sollten die Apotheker mit zusätzlichen Pflichten versehen werden. Natürlich wird dies nicht alles in der AMVV geregelt. Es spricht aber auch nichts dagegen, diese Punkte anzusprechen. Die originäre Aufgabe eines Lobbyverbandes sollte es sein, für die eigene Interessengruppe Relevantes zur Sprache zu bringen, die eigenen Standpunkte immer und immer wieder vorzutragen.

Die Ärzte haben das gemacht – dabei sind sie von der geplanten Änderung viel weniger betroffen. Trotzdem tritt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen die Beratungskompetenz der Apotheker.

Und was hält die ABDA dagegen? Viertens: Mit freundlichen Grüßen.

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