In dieser Woche lud der Apothekerverband Köln zum Frühjahrsempfang. Unter den Gästen war auch der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels. Thematisiert wurde nicht nur die Fixumserhöhung und die Stärkung der Apotheken durch neue Aufgaben, sondern auch der Versandhandel. diesen bezeichnet Kippels als „Wildwuchs“ und „Fehlentwicklung“.
Kippels sprach sich mit Blick auf das Apothekenversorgung- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erneut dafür aus, das Berufsbild der Apotheken weiterzuentwickeln. „In bewegten Zeiten“ benötige eine sich wandelnde Gesellschaft auch eine zukunftsorientierte Versorgung. Apotheken seien eine niedrigschwellige Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung und Prävention, was sich in der Möglichkeit der Blutabnahme in der Apotheke und der Ausweitung der Impfung auf alle Totimpfstoffe widerspiegele.
Abda-Präsident und Vorsitzender des Apothekerverbandes Köln, Thomas Preis, machte deutlich, dass das ApoVWG zwar die Rolle der Apotheken stärke, aber um das Apothekensterben zu stoppen, dringend die versprochene Fixumserhöhung auf 9,50 Euro benötigt werde. Dass der Apothekenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro ab dem 1. Januar 2027 erhöht werden soll, sei ein entscheidender Rückschritt bei der Apothekenstärkung, nach den kleinen Schritten nach vorne.
Bezugnehmend auf die geplante zweistufige Fixumserhöhung wies Kippels darauf hin, dass sich die Verordnung aktuell in der Abstimmung zwischen dem Bundeswirtschafts- und Bundesgesundheitsministerium befinde. Für den Parlamentarischen Staatssekretär sei aber auch der Versandhandel ein relevantes Thema. Den Versandhandel mit Arzneimitteln aus dem Ausland im Hinblick auf die Benachteiligung von Apotheken vor Ort bezeichnete Kippels als „Wildwuchs“ und „Fehlentwicklung“, man müsse ihn gemeinsam einhegen.
Auch das geplante Gesundheitssicherungsgesetz (GSG) thematisierte Kippels. Dieses sei die Schnittstelle zwischen Gesundheits- und Sicherheitspolitik und solle die Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung in Krisen- und Verteidigungsfällen sichern. Weiter gehe es auch beim Digital-Gesetz (DigiG), so könnte der digitale Impfpass ab 2027 wirksam werden.
Es sei wichtig, Gesetze stetig weiterzuentwickeln. Ein Gesetz werde besser, so Kippels, wenn man es in der Praxis gemeinsam bearbeite. Dabei sei die „kompromisslose Dialog- und Diskussionsbereitschaft“ von beiden Partnern entscheidend.
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