Auf Plattformen wie Ebay oder Facebook finden sich immer wieder Angebote von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die von Privatpersonen oder Anbietern aus dem Ausland eingestellt werden. Da solche Verkäufe außerhalb des bestehenden Kontrollsystems stattfinden, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung und Zuständigkeit. Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) wurde dieses Thema aufgegriffen und sich in einem Antrag mit dem privaten Weiterverkauf von Arzneimitteln befasst.
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) hat einen Antrag zum privaten Verkauf von Arzneimitteln eingebracht. Die Hauptversammlung griff diesen im Verlauf der Beratungen auf und schärfte ihn inhaltlich weiter. Im Ursprungsantrag war vor allem ein gesetzliches Verbot des privaten Verkaufs gefordert. In der Diskussion zeigte sich jedoch, dass eine bloße Verbotsregelung als unzureichend angesehen wurde – insbesondere, weil Sanktionen und der Vollzug bislang nicht ausdrücklich thematisiert waren. Im Kern ging es um Angebote auf Marktplätzen und Plattformen.
Dr. Otto Quintus Russe, LAK Hessen, hob hervor, dass es in erster Linie Aufgabe des Staates sei, gegen illegale Plattformangebote vorzugehen und Verstöße konsequent zu ahnden. Unterstützung erhielt er von Doris Krug, Delegierte der Bayerischen Landesapothekerkammer, die darauf hinwies, dass eine klare Bezugnahme auf Sanktionen im Antrag unverzichtbar sei.
Dr. Holger Herold erinnerte daran, dass die private Wohnung ein besonders geschützter Bereich sei, in dem Vollzugsmaßnahmen nicht greifen könnten. Gleichzeitig verwies er auf bestehende Vollzugsdefizite und regte an, die Formulierungen des Antrags entsprechend zu schärfen.
Der Vizepräsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Thomas Christmann, stellte die Frage, ob neue gesetzliche Vorgaben für Plattformen notwendig seien. Zudem merkte er an, dass im ursprünglichen Antrag die Ahndung von Verstößen noch nicht ausdrücklich genannt gewesen sei.
Am Tisch der Abda wurde diskutiert, dass auf Plattformen ein Graubereich mit möglichem kommerziellen Charakter bestehe. Laut Abda-Jurist Lutz Tischgibt es kaum nochAnsprechpartner:innen bei den Plattformen. Notwendig sei Überwachung, offen bleibe aber, wer sie leiste und finanziere.
Entscheidend sei der Vollzug, da die Apothekenpflicht den gewerblichen Handel mit Arzneimitteln verbiete. Im privaten Haushalt sei eine Kontrolle nicht möglich, auf Plattformen dagegen schon. Der Punkt soll nach Änderungen erneut aufgegriffen werden.
Auf Grundlage dieser Diskussion wurde der Ursprungsantrag in einem Änderungsantrag deutlich zugespitzt. Ergänzt wurde zum einen, dass der private Verkauf von Arzneimitteln in jeglicher Form untersagt werden soll, zum anderen die ausdrückliche Aufforderung an die Behörden, Verstöße konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
Die Hauptversammlung fordert den Gesetzgeber auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den privaten und vermeintlich privaten Verkauf von Arzneimitteln in jeglicher Form – insbesondere über Online-Plattformen – zu unterbinden. Ebenso wurden die zuständigen Behörden aufgefordert, Verstöße nicht nur zu registrieren, sondern konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
Wie dringlich die Forderung ist, zeigen aktuelle Fälle: Auf Ebay wurde kürzlich ein verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel angeboten; trotz Meldung erklärte der Kundenservice, das Angebot verstoße nicht gegen die Grundsätze des Unternehmens. Zudem wurden dort Rezeptursubstanzen wie Chloramphenicol und Metronidazol frei angeboten – trotz gravierender Nebenwirkungen und Verschreibungspflicht. Der Hersteller Caelo betonte, zum Händler bestehe keine Verbindung; die Herkunft der Substanzen sei unklar.
Auf Facebook bestand zudem eine Gruppe mit dem Titel „Medikamentenflohmarkt“, in der Präparate wie Ritalin, Saxenda oder Pregabalin gehandelt wurden. Die Abwicklung erfolgte nicht im offenen Forum, sondern über private Nachrichten zwischen Verkäufern und Interessenten, gestützt durch Beweisfotos gefüllter Kühlschränke und detaillierte Absprachen zu Übergabe oder Versand. Diese Gruppe ist inzwischen geschlossen, vergleichbare Angebote auf Ebay treten jedoch weiterhin auf.
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