Bundesgesundheitsministerin

Herzlichen Glückwunsch, Ulla Schmidt!

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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt feiert am 13. Juni ihren 60. Geburtstag. Von Ruhestand will die Aachenerin aber noch lange nichts hören. Im September will sie erneut in den Bundestag einziehen. Passend dazu auch ihr politischer Geburtstagsswunsch, „dass die SPD stärkste Partei wird“. Bei einer weiteren SPD-Mitregierung wäre es nicht unwahrscheinlich, dass sie ihr Amt behält und damit dienstälteste Gesundheitsministerin Europas bleibt.

Derzeit ist die fast immer lächelnde Ministerin fast täglich in den Medien präsent: Im Kampf gegen die sich ausbreitende Influenza A/H1N1 warnt Schmidt vor Panik. Milliardenforderungen der Kassen weist sie zurück. Und vor dem Bundesverfassungsgericht hat sie in dieser Woche einen Sieg davongetragen, als die Richter Klagen der Privatkassen gegen die Gesundheitsreform abschmetterten.

Kritik ist ist Ulla Schmidt gewohnt. Vor der Gesundheitsreform 2007 waren Apotheker, Ärzte und Zahnärzte auf die Straße gegangen. Auch Krankenkassen, Pharmaindustrie und die Opposition hatten kein Lob für den Reformkurs der Ministerin übrig. Dennoch hat Schmidt bislang alle Proteste ebenso unbeschadet überstanden wie teils dramatisch schlechte Popularitätswerte. Mit ihrer Mischung aus Charme, Bestimmtheit, Raffinesse und Fachwissen sowie einem gut geölten Ministeriumsapparat im Rücken wehrte sie Anfeindungen stets ab.

Der Panoramablick über Berlins Mitte aus Schmidts Dienstbüro und die gediegene Geschäftigkeit in der Ministerinnenetage lassen vergessen, dass sich der Posten für ihre Vorgängerin, die Grünen-Politikerin Andrea Fischer, nach gut zwei Jahren als Schleudersitz erwies. Sie musste im Zuge der BSE-Krise zurücktreten, Schmidt übernahm das Amt.

Selbst in einem Frauenhaushalt aufgewachsen, lernte Schmidt als allein erziehende Mutter und als Lehrerin für Lernbehinderte sich durchzuboxen. Sie wurde Stadträtin in Aachen, Bundestagsabgeordnete, rot-grüne Rentenreformerin und setzte als Ministerin mit kommunistischer Vergangenheit Praxisgebühr und Zuzahlungen durch.

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