Die Apotheker werden im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) mit ihren Wünschen bislang kaum berücksichtigt: Nur der fixe Kassenabschlag und ein Verhandlungsmandat für Nullretaxationen hat die Große Koalition ihnen bislang gewährt. Honorarforderungen wurden dagegen nicht aufgegriffen. Jetzt soll zumindest eine Kritik der Apotheker berücksichtigt werden: Beim Innovationsfonds dürfen sie ebenfalls Anträge stellen.
Ein wenig hatten die Apotheker gehofft, dass Union und SPD doch noch etwas für sie tun würden. Eine Erhöhung des Fixums war zwar immer äußerst unwahrscheinlich, weil das GKV-VSG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig werden soll. Doch zumindest eine regelmäßige Überprüfung ihres Honorars hätten sich die Apotheker gewünscht. Eine entsprechende Änderung des §78 Arzneimittelgesetz (AMG) war das Ziel.
Zuletzt hatte der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich beim DAV-Wirtschaftsforum angedeutet, dass es im Rahmen der Änderungsanträge noch Überraschungen geben könnte. Jetzt aber heißt es aus Koalitionskreisen: „Diese Frage ist vertagt auf eines der nächsten Gesetzgebungsverfahren.“ Auch in einem von den Berichterstattern konsentierten Papier mit Änderungsbedarf kommen keine Honorarthemen vor.
Dafür wird den Apothekern eine andere Sorge genommen – dass sie beim Innovationsfonds außen vor sind. „Begrenzung der Antragsbefugnis entfällt“, heißt es in dem Papier. Die Krankenkassen seien „in der Regel“ zu beteiligen. Dabei handele es sich allerdings eher um eine Klarstellung als um eine Änderung, heißt es aus Koalitionskreisen.
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