Änderung der Gebührenordnung

Fixum neudenken statt Rx-Versandverbot

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Berlin -

Seit Jahren wird darüber gestritten, ob die Preisbindung auch für Versender gelten muss oder ob sie gegen EU-Recht verstößt. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bleibt es dabei: DocMorris & Co. dürfen Rabatte auf Rezepte gewähren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sei kein Fan der Rabatte, erklärte sie kürzlich in einem Interview und versprach, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Doch wie könnten diese aussehen?

Das BGH-Urteil entfacht erneut die Debatte um mögliche Lösungen. Der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar hat sich bereits vor der Urteilsbestätigung für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen. Schließlich gebe es genug EU-Länder, die ein solches haben – ein Widerspruch zum EU-Recht gebe es demnach nicht.

Doch in der Koalition scheint das Rx-Versandverbot aktuell kein Thema zu sein. Ein Verbot der Rx-Boni allein müsste auf EU-Ebene wasserdicht gemacht werden – wenn überhaupt möglich, dann sicher nicht schnell. Ein Inhaber möchte stattdessen das Fixum erneut auf die Agenda setzen. Sein Vorschlag: „Man regelt das Thema ein für alle Mal mit einer neuen Gebührenverordnung“.

Vorschläge, das Fixum zu reformiere, gab es schon früher: Der Gießener Volkswirt Professor Dr. Georg Götz schlug im vergangenen Jahr vor, dass Honorare in Abhängigkeit zur Menge der abgegebenen Packungen gestaffelt sinken. Auch die Abda hat diesen Vorschlag wiederbelebt, insbesondere mit Blick auf den im Koalitionsvertrag angekündigten Korridor beim Fixum in Abhängigkeit zum Versorgungsgrad.

Der Vorstand der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) hat ein eigenes Konzept entwickelt, bei dem das Fixum in drei Bestandteile aufgegliedert werden soll: eine kaufmännische Leistungskomponente für alle Apotheken, eine Strukturpauschale 1 für alle Vor-Ort-Apotheken und eine Strukturpauschale 2 für Apotheken in ländlichen Gebieten. Bei Staffelhonoraren und Pauschalen gab es in der Vergangenheit allerdings immer wieder Warnungen vor einer Aufweichung der Preisbindung.

Versand- und Logistik Pauschale

Der Inhaber möchte das Fixum allerdings nicht nach äußeren Faktoren wie der Lage der Apotheke oder der Menge an abgegebenen Packungen staffeln. Sein Vorschlag: Es soll an bestimmte Leistungen für alle Apotheken gebunden werden, sodass die Vergütung in den jeweiligen Betrieben – vor Ort und Versand – nach den Aufgaben berücksichtigt wird.

Logistikgeschäft und alles Weitere wird an die Packungspauschale gekoppelt. Eine einheitliche Versand- und Logistikpauschale von zwei bis drei Euro pro Packung könnte Apotheken und Versendern gleichermaßen gezahlt werden. Alle apothekengebundenen Leistungen wie die Belieferung von Betäubungsmitteln (BtM), Kühlwaren und Rezepturen sowie die Durchführung von Notdiensten und das Ärztemanagement - also alle Aufgaben, die von den Versendern nicht geleistet werden, würden ausschließlich der Vor-Ort-Apotheke vergütet.

Die dahinterstehende Logik: Die Marge soll so weit gesenkt werden, dass das Rabattgeschäft für reine Versandhändler unattraktiv wird. „Bei zwei bis drei Euro ist die Marge zu gering, um noch Rabatte zu geben. Und selbst wenn, dann ist der Betrag zu gering, um Leute damit zu ködern“, erklärt der Inhaber. Kostenloser Versand wäre seiner Meinung nach ebenfalls vom Tisch, wenn kaum noch Marge übrig bleibt.

Die Änderung der Gebührenordnung könnte man dann gleich in einem Rutsch mit dem ohnehin schon in Arbeit befindlichen Gesetzespaket für die Apotheken abräumen, erklärt er.

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