Bei der Erhöhung des Fixums legt die Finanzkommission Gesundheit die Entwicklung der Grundlohnrate zugrunde. Während die 9,50 Euro damit in weite Ferne rücken, wird implizit zumindest die Notwendigkeit einer Dynamisierung bestätigt. Wäre dies in den vergangenen Jahren berücksichtigt worden, läge das Fixum heute schon bei 11 Euro.
Laut § 71 Sozialgesetzbuch (SGB V) gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Grundsatz der Beitragssatzstabilität: Wenn im Gesundheitswesen die Honorare verhandelt werden, haben Krankenkassen und der Leistungserbringer die Vereinbarungen so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden – es sei denn, die notwendige medizinische Versorgung ist auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten.
Maßstab für diese Verpflichtung ist die Entwicklung der Grundlohnsumme, also der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Sozialversicherung. Bis zum 15. September eines Jahres stellt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die durchschnittliche Veränderungsrate je Mitglied fest, diese gilt dann für die Vereinbarungen der Vergütungen des jeweils folgenden Kalenderjahres.
In ihren Empfehlungen überträgt die Finanzkommission diese Logik auf die Apotheken, wobei hier zusätzlich ein Abschlag um einen 1 Prozentpunkt in Abzug gebracht wird. Damit würde das im Koalitionsvertrag zugesagte Fixum in Höhe von 9,50 Euro erst in fünf Jahren erreicht.
Bekanntlich liegt das Fixum seit 2013 unverändert bei 8,35 Euro. Wäre der Maßstab der Gesundheitsökonomen schon in den vergangenen Jahren angewendet worden, wäre es Jahr für Jahr gewachsen und läge heute deutlich höher:
Alleine für 2024 hätten die Kassen den Apotheken damit bei 793 Millionen Packungen ein Fixum von 8,2 Milliarden Euro zahlen müssen – knapp 1,6 Milliarden Euro mehr als es tatsächlich waren. Und ohne den zusätzlichen Prozentpunkt, den die Finanzkommission in Abzug bringt, wären 2024 schon 9,1 Milliarden Euro ausgezahlt worden statt der tatsächlichen Summe von 6,6 Milliarden Euro.
Wäre das Fixum schon seit 2004 jährlich auf dem Niveau der Grundlohnsumme angepasst worden, wären es schließlich 10,8 Milliarden Euro gewesen. Dann läge das Fixum mittlerweile bei 13,66 Euro.