Die Abda hat eine weitere Stellungnahme zur Apothekenreform vorgelegt. Bekräftigt wird die Forderung nach einer sofortigen Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro. Ausgehend von diesem Betrag soll über die künftige Vergütung verhandelt werden.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro sei weiterhin nicht umgesetzt worden. Da es seit 13 Jahren keine Anpassung gegeben haben und keine regelhafte Dynamisierung vorgesehen sei, verliere die Vergütung inflationsbedingt über die Jahre real an Wert. „Die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel dient dem Verbraucherschutz. Sie hat aber auch zur Folge, dass höhere Personal- und Betriebskosten von den Apotheken nicht kompensiert werden können.“
Die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Betriebe sei dadurch akut gefährdet, was die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zunehmend unter Druck setze. „Das derzeitige Fixhonorar in Höhe von 8,35 Euro pro abgegebener Rx- Fertigarzneimittelpackung ist somit schon lange nicht mehr in der Lage, den Aufwand in der Apotheke angemessen zu vergüten.“ Alleine im vergangenen Jahr hätten weitere 440 Apotheken geschlossen – womit Deutschland nun eine der niedrigsten Apothekendichten in Europa aufweise. „Ohne eine Anpassung des Fixums ist die Sicherung der flächendeckenden, wohnortnahen und hoch- wertigen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken perspektivisch nicht mehr sicherzustellen.“
Zwar begrüße man die geplante Dynamisierung über die Verhandlungslösung. Aber das Verfahren sei nach wie vor zu unverbindlich: „Es steht zu erwarten, dass Verhandlungen und ein sich anschließendes Schiedsverfahren, deren Gegenstand der weitaus größte Teil der Apothekenvergütung (über 55 Prozent) ist, zeit- und ressourcenaufwändig sind. Dazu steht es in keinem angemessenen Verhältnis, dass dieses Ergebnis lediglich einen Vorschlag an das Bundesministerium darstellt, mithin nicht verbindlich sein soll.“
So heiße es in der Begründung unter „Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand der gesetzlichen Krankenkassen“, die Vereinbarung habe „ausschließlich Empfehlungscharakter“; etwaige Mehrkosten entstünden „erst im Falle einer Umsetzung der Empfehlung durch eine spätere Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung“. „Hier werden die Unverbindlichkeit der Empfehlung und die Abhängigkeit der Vergütungsanpassung von weiteren Bedingungen derart betont, dass Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens angebracht sind, den Apotheken tatsächlich eine dringend gebotene rechtssichere Steigerung ihrer Vergütung zu ermöglichen.“
Positiv sei, dass in den Verhandlungen der Verbraucherpreisindex und die Kostenentwicklung der Apotheken eine Rolle spielen sollen. Kritisch sei aber das Kriterium der Beitragssatzstabilität. „Uns ist bewusst, dass es sich um einen allgemeinen Grundsatz handelt, der auch in anderen Vergütungsverhandlungen herangezogen wird. Aber es sollte die besondere Situation Berücksichtigung finden, welche für die apothekerliche Vergütung gegeben ist. Diese wurde bekanntermaßen seit nahezu 13 Jahren nicht angepasst, und auch zum 1. Januar 2013 nur geringfügig erhöht im Verhältnis zur erstmaligen Festlegung des Fixums neun (!) Jahre zuvor in Höhe von 8,10 Euro. Würde man diesen Umstand ausklammern und das Verhandlungsergebnis direkt beim ersten Verfahrensdurchgang unter Heranziehung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität begrenzen, wäre dies untragbar.“
Damit es in der ersten Runde nicht nur zu einer minimalen Steigerung komme, sei es dringend notwendig, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung zur Verhandlung über die Apothekenvergütung auch bereits die angekündigte Steigerung des Fixums festgelegt werde. „In jedem Fall wäre der Ausgangszeitpunkt für die Beurteilung erforderlicher Honoraranpassungen der 1. Januar 2013.“
Außerdem sei die Entwicklung des Leistungsspektrums der Apotheken zu berücksichtigen: „Die Betrachtung lediglich von Indizes ist zu einseitig. In den letzten Jahren sind mit der Arzneimittelversorgung verbundene Leistungen, die nicht gesondert entgolten werden, massiv ausgebaut worden.“ Als Beispiele genannt werden Securpharm, die Telematikinfrastruktur sowie die zunehmende Komplexität der Versorgung bei Lieferengpässen. Auch steigende Betriebs- und Personalkosten verschärften die Unterfinanzierung, zudem habe jede Anpassung des Mindestlohns Einfluss auf das tarifliche Gehaltsgefüge und wirke krisenverstärkend.
„Diese Leistungen, die eine dem Patienten und letztlich auch dem Kostenträger zugutekommende Steigerung der Qualität der Leistungen der Apotheken darstellen, müssen bei der Festlegung der Anpassungserfordernisse berücksichtigt werden.“ Der Zeitraum für die erste Verhandlung soll laut Abda außerdem von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden, da ein längerer Zeitraum die erforderliche Stärkung der wirtschaftlichen Grundlage der Apotheken verschiebe.
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