GKV-Verträge

Dauergenehmigung für Heilmittel

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Dauerhaft kranke Menschen können bald bundesweit langfristige Genehmigungen für benötigte Heilmittel bekommen. Bereits seit Jahresbeginn gelten dafür gesetzliche Vorgaben, die aber wegen fehlender Detailregelungen vielerorts nicht angewendet wurden. Nun haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband auf Regelungen geeinigt.

Somit müssen die Genehmigungen für die Heilmittelversorgung künftig nicht immer wieder neu beantragt werden. „Endlich gibt es auch eine praxisnahe Regelung für langfristigen Heilmittelbedarf, welche die Intention des Gesetzgebers umsetzt“, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU).

Patienten könnten in Zukunft auf unkomplizierte Weise für längere Zeiträume Verordnungen erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss das eigentliche Genehmigungsverfahren nun noch festlegen.

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