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BMG wird Pick-up-Verbot prüfen

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Für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kommt die Forderung der Gesundheitsminister aus den Bundesländern nach einem Pick-up-Verbot zur Unzeit: Denn wegen verfassungsrechtlicher Bedenken will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nicht Pick-up verbieten, sondern Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben erlauben. Für die anstehende Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben die Länder damit ein klares Zeichen gesetzt: Aus dem Bundesrat könnte Widerstand gegen die geplante Freigabe kommen.

Nun will man im BMG die Möglichkeiten für ein Verbot formal erneut prüfen. „Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat uns einen Arbeitsauftrag übermittelt“, sagt ein Ministeriumssprecher. „Dem werden wir uns annehmen und die Verfassungsressorts befragen“, so der Sprecher.

Dass das zu einem anderen Ergebnis führt als in der Vergangenheit, ist mehr als fraglich. Das BMG hatte wegen zweier Kurzstellungnahmen von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium vor einem Jahr von einem Verbot Abstand genommen.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten sich bei ihrer gestrigen Konferenz dafür ausgesprochen, Pick-up-Stellen zu verbieten. Auf Initiative der acht unionsgeführten Bundesländer wurde die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, den im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum Pick-up-Verbot nachzukommen.

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