Gleich 17 Vorhaben hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in ihrer aktuellen Vorhabenplanung angekündigt. Die Ministerin orientiert sich dabei am Koalitionsvertrag – und macht Tempo: Bereits im Juli sollen zwei Gesetzentwürfe aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Kabinett eingebracht werden, zwei weitere sollen im August folgen. Auch eine Apothekenreform steht auf der Agenda. Einen konkreten Zeitplan dafür gibt es bislang allerdings noch nicht.
In der aktuellen Vorhabenplanung ist auch eine Apothekenreform angekündigt. Eine konkrete Ausarbeitung liegt bislang allerdings nicht vor: Das BMG kündigt lediglich „vielschichtige Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung“ an. Ein Zeitplan wird bislang nicht genannt.
Tempo möchte Warken bei ihrem angekündigten Lachgas-Verbot machen. Noch im Juli soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett, der Distickstoffmonoxid (Lachgas), Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufnimmt. Zum Schutz von Minderjährigen sind Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbote sowie ein Verkaufsverbot über Automaten und Versandhandel vorgesehen.
Auch für die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist eine Kabinettsvorlage im Juli angestrebt. Die Weltgesundheitsversammlung hatte die Änderungen im vergangenen Juni beschlossen. Sie sollen am 19. September in Kraft treten.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist eine große Pflegereform angekündigt worden. Dafür soll „kurzfristig“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Grundlagen erarbeitet. Die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Einzelne Vorhaben in der Pflegepolitik sollen bereits im August im Kabinett behandelt werden. Dazu zählen der Entwurf für eine Pflegefachassistenz, die ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil schaffen soll, sowie ein Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassungen der Krankenhausreform (KHVVG) sollen im September dem Kabinett vorgelegt werden. Ebenfalls im Herbst soll eine „ergebnisoffene“ Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung durchgeführt werden.
Für die weiteren Vorhaben auf der Liste des BMG gibt es – ähnlich wie bei der Apothekenreform – bisher keinen Zeitplan und wenig konkrete Maßnahmen. Angekündigt werden unter anderem eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau“, ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes sowie die Umsetzung des kürzlich viel diskutierten Primärarztsystems.
Außerdem sind eine Änderung des Implantatregisters, eine Beschleunigung der Anerkennungsverfahren – insbesondere für Ärzte aus Drittstaaten –, eine Reform der Lebendorganspende, eine Reform der Berufe in der Physiotherapie, ein Medizinregistergesetz sowie ein Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz geplant.