LAV Baden-Württemberg

Re-Retax-Rekord: 900.000 Euro zurück

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Berlin -

Im Jahr 2015 hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) knapp 900.000 Euro Retaxationen von den Krankenkassen für die Apotheken zurückgeholt. Dazu wurden mit 16.572 fast doppelt so viele von den Kassen beanstandete Rezepte geprüft wie im Vorjahr. Der Gesamtwert der zu prüfenden Retaxationen lag mit rund 1,5 Millionen Euro mehr als zweimal so hoch wie 2014. Im Vorjahr lag dieser Re-Retax-Wert noch bei gut 400.000 Euro. Das teilte der LAV auf seiner heutigen Mitgliederversammlung mit.

Diese „Re-Retax-Aktionen“ waren zu insgesamt 5716 Retaxationsvorgängen zusammengefasst. Jeder Vorgang wurde in einem komplexen und arbeitsaufwändigen Prüf- und Einspruchsverfahren bearbeitet.

Für LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth ist diese Retax-Bilanz klarer Beleg dafür, dass das Engagement der Krankenkassen in diesem Bereich offenbar noch weiter verstärkt wurde: „Die Summe der im LAV bearbeiteten Retaxationen ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt deutlich angewachsen. Die Summe der Retaxationen, die wir für unsere Mitglieder erfolgreich zurückholen konnten, hat sich mehr als verdoppelt. Das zeigt, dass viele Krankenkassen zu Unrecht beanstandet hatten. Es ist für unsere Mitglieder eine unverzichtbare Unterstützung, uns als Verband hier an ihrer Seite zu wissen.“

Die LAV-Fachabteilung bearbeite jeden Fall mit großer Kompetenz. Hofferberth: „Auch wenn dahinter viel mühsame und personalintensive Kleinarbeit steckt, gibt uns das Ergebnis recht.“ Unterm Strich waren von den im LAV bearbeiteten Retaxationsbeträgen, die die Krankenkassen einbehalten hatten, ungefähr 40 Prozent, nämlich 574.501 Euro (Vorjahr: 265.656 Euro), berechtigt.

„2015 hat unsere Befürchtungen bestätigt und uns mit einer Retaxationsflut einzelner Kassen konfrontiert. Es war höchste Zeit, dass hier Regelungen gefunden wurden, die unsere Apotheken vor Retaxationen – auch wegen kleinster Formfehler – schützen“, so Hofferberth weiter. Seit Ende Mai gebe es den Spruch der Schiedsstelle. Im Moment werde noch darüber gestritten, wie weit rückwirkend die gefundenen Regelungen zur Einschränkung der Retaxationen greifen sollen.

im Mai hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem GKV-Spitzenverband auf zahlreiche Anpassungen des Rahmenvertrags geeinigt. Die Apotheker erhalten insgesamt mehr Korrekturmöglichkeiten: Sie dürfen fehlende Angaben auf dem Rezept selbst ergänzen, etwa die Betriebsstättennummer des Arztes oder die Kassen-IK. Viele Formfehler können nach Rücksprache mit dem Arzt behoben werden, bei anderen soll eine Retaxationen von vornherein ausgeschlossen sein.

Der Apotheker soll sein Geld trotzdem erhalten, wenn es sich um unbedeutende formale Fehler handelt, die die Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangieren, und die er vor der Abrechnung behoben hat. Beispielhaft werden im neuen Rahmenvertrag fehlende Abkürzungen sowie Groß- und Kleinschreibung genannt, sofern der verordnende Arzt sowie Art und Menge des Arzneimittels unmissverständlich sind. Auch eine unleserliche Unterschrift des Arztes ist in Ordnung, ebenso erkennbare Irrtümer auf der Verordnung.

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