Apothekenhonorar

Fischbach will über Vergütung sprechen

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München -

Hoffen oder Abhaken? Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich womöglich doch noch mit dem Apothekenhonorar beschäftigen. Man habe das Thema im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zwar nicht aufgegriffen, werde aber im Laufe der Beratungen gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auch diese Frage erörtern, sagte Gesundheitsstaatssektretärin Ingrid Fischbach (CDU) beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK).

Grundsätzlich gehe es beim GKV-VSG darum, die Versorgung an die sich wandelnden Strukturen anzupassen und perspektivisch weiterzuentwickeln, so Fischbach. Daneben habe man „berechtigte Anliegen der Leistungserbringer“ aufgegriffen.

Als Beispiel nannte sie das Thema Retaxationen: „Die Politik erkennt das legitime Interesse der Apotheken an einer Klärung dieser Problematik an“, so Fischbach. Sie persönlich hätte gerne bereits eine Lösung gefunden; man habe sich aber entschieden, den Ball zunächst an den GKV-Spitzenverband zurückzuspielen. „Zuallererst ist die Selbstverwaltung gefragt.“ Daher gebe es noch keine klare politische Entscheidung.

„Wir wollen, dass Retaxationen wegen formaler Fehler abgeschafft werden“, so Fischbach. „Aber wir wollen der Selbstverwaltung die Möglichkeit lassen, diesen politischen Willen umzusetzen.“ Man werde daher sehr genau beobachten, wie sich das Thema weiter entwickelt.

Was das Entlassmanagement angeht, hat die Politik ein Interesse daran, „die sorgfältig austarierten Regelungen zur Zuständigkeit von öffentlichen und Klinikapotheken zu erhalten“. „Außerhalb des Krankenhauses sollen Versicherte Arzneimittel grundsätzlich aus öffentlichen Apotheken beziehen. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Apotheke vor einem ungleichen Wettbewerb und damit der Sicherung der flächendeckenden Versorgung.“

Grundsätzlich gehe es bei der gesundheitspolitischen Agenda der Großen Koalition „eher um eine schrittweise Weiterentwicklung und nicht um revolutionäre Umbrüche“. „Wir wollen das Gesundheitssystem nicht neu erfinden“, so Fischbach. Man wolle bei allen Bemühungen, die Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen, die bewährten Strukturen erhalten. Dazu gehörten immer die inhabergeführte Apotheke, die Rx-Preisbindung und die Apothekenpflicht. „Dieser ordnungspolitische Rahmen sichert die Versorgung.“

Beim Thema E-Health wolle man Druck machen, um überhaupt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ans Ziel zu kommen, so Fischbach. Der Medikationsplan, der zunächst in Papierform eingeführt werden soll, muss laut Fischbach schnellstmöglich auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verankert werden. „Wir setzen damit eine Forderung der Arbeitsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) um und sorgen für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie.“

Der Medikationsplan sei ein wichtiger Meilenstein bei der Verbesserung der Versorgung und Voraussetzung für eine „intensive Begleitung der Arzneimitteltherapie im Rahmen eines kooperativen Medikationsmanagements“. Dies sei zurecht ein wichtiges Thema in der Zukunftsstrategie der Apotheken. Inhalt und Struktur des Medikationsplans sollten daher von Ärzten und Apothekern bis April vereinbart werden.

Schnell umsetzen will das BMG laut Fischbach auch die Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht. „Uns ist wichtig, dass eine Beratung stattfinden kann. Wir freuen uns, dass Apotheker und Ärzte gemeinsam dabei sind, entsprechende Leitlinien und Checklisten zu erarbeiten.“

Im Moment gehe man davon aus, dass das neue Gesetz Mitte März unter Dach und Fach sei und dass die Verschreibungspflicht dann für beide Präparate aufgehoben werde.

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