Apothekenbetriebsordnung

Bahr will über Beratungspflicht reden

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Berlin -

Die mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) etablierte Beratungspflicht für Apotheken sorgt in der Jägerstraße derzeit für Ärger: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klargestellt hat, dass die Pflicht nur bedingt für Versandapotheken gilt, hat die ABDA eine Erklärung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gefordert. Dieser hat den Apothekern nun ein weiteres Gespräch dazu im BMG versprochen.

Mit der Novellierung der ApBetrO wurden Apotheken zur Beratung verpflichtet. Auch für die Versender wurden neue Regeln geschaffen: Demnach müssen sie ihre Kunden darauf hinweisen, dass sie bei der Bestellung eine Telefonnummer angeben müssen. Auch die Zeiten, zu denen die Versandapotheke zu erreichen ist, müssen angegeben werden. Festgehalten wurde auch, dass den Kunden durch die Beratung keine Kosten entstehen dürfen.

Im Herbst hatten die Pharmazieräte allerdings festgestellt, dass die uneingeschränkte Beratungspflicht ebenso für Versandapotheken gelte. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hatte sich darüber bei Bahr beschwert. Das BMG gab den Versendern recht: Bei ihnen entfalle grundsätzlich die Pflicht, die Patienten eigeninitiativ zu beraten.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat kein Verständnis für diese Sichtweise: „Eine Ungleichbehandlung von Apotheken und Versandapotheken wäre natürlich nicht fair.“ Gegenüber der ABDA habe das BMG diese Meinung bislang noch nicht geäußert: „Wir kennen das Papier des BMG leider nicht“, so Schmidt.

Bei ihrem Termin im BMG in der vergangenen Woche haben Schmidt und Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), von Bahr daher eine Erklärung verlangt. Dieser hat den Apothekern nun ein weiteres Treffen versprochen. Schmidt dazu: „Bei unserem Gespräch mit Minister Bahr haben wir das Thema angesprochen. Er hat uns schon bald ein Gespräch auf Fachebene versprochen.“

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