Vergütung

Schmidt: Gabriel verzögert Honorarerhöhung

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Berlin -

Der Streit um eine Anpassung des Apothekenhonorars läuft seit Jahren – und könnte weiter andauern. Denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fordert eine sichere Datenbasis und kündigte Anfang September an, ein externes Gutachten einzuholen. Dabei handele es sich um ein zweijähriges Forschungsvorhaben, das erst noch ausgeschrieben werden solle, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf. Die Apothekerschaft denkt derweil über Protestmaßnahmen nach.

Das Vorgehen des Ministeriums kritisierte Schmidt als „Verzögerungstaktik und Verwaltungshandeln“. Sobald die Ausschreibung bekannt sei, müsse man prüfen, ob ein eigenes Forschungsvorhaben begonnen werden müsse. Zunächst solle zwar abgewartet werden. Schmidt betonte aber auch, die Apothekerschaft müsse darauf vorbereitet sein, dass das Forschungsvorhaben des Ministeriums nicht in der erwarteten Neutralität ausfalle.

Streitthema ist nach wie vor die Berechnung der Kosten in Apotheken. Die ABDA kritisiert die Methodik des Wirtschaftsministeriums, die 2012 zur Anwendung kam, als „leistungsfeindlich“. Deshalb hat man sich nun zum Ziel gesetzt, eine neue Rechenmethodik zu etablieren. Erst dann soll eine Überprüfung des Honorars gefordert werden – mit dem Ziel einer Erhöhung. Denn nach der derzeitigen Methodik, so fürchtet die ABDA, könne das Honorar sogar gesenkt werden.

Auch im Wirtschaftsministerium denkt man über die Methodik nach: „Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, insbesondere bei der letzten Änderung der Arzneimittelpreisverordnung im Jahr 2012, beabsichtigt das BMWi, vor einer Entscheidung über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung eine belastbare und breit akzeptierte Datenbasis zu schaffen“, erklärte ein Ministeriumssprecher Anfang September. Entscheidend für die Berechnungsmethode sei das Vorhandensein der notwendigen Daten.

Für das BMWi ist klar: „Nur eine ausreichende und gesicherte Datengrundlage kann Ausgangspunkt für die Berechnung sein und zu einer Akzeptanz der Berechnung und deren Ergebnisse führen.“ Dafür ist aus Sicht des Ministeriums die Unterstützung externer Gutachter notwendig. „Hierzu gab es in den letzten Wochen und Monaten bereits Gespräche mit Spitzenverbänden, weitere Gespräche werden folgen“, so der Sprecher.

Diskutiert wurde die Honorarfrage auf dem DAT im Zusammenhang mit einem Antrag der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Sie hatte gefordert, „die Grundlagen und Methoden zur Berechnung der zur Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrages notwendigen Vergütung“ weiterzuentwickeln. Schmidt warnte davor, das System der Packungspauschale zu verändern.

Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), erklärte, ein System einer sekundengenauen Abrechnung sei „fatal“. Das die Vergütung seit 2004 eingefroren sei, könne es aber auch nicht sein. Das Vergütungssystem grundsätzlich anzufassen, hält er für gefährlich. Der GKV-Spitzenverband wolle zu einem Budgetsystem wie bei den Ärzten, berichtet Becker aus den Verhandlungen. Dann wüssten Apotheker erst nach Jahresende, was sie tatsächlich verdient hätten.

Der Antrag wurde letztendlich nicht beschlossen. Stattdessen wurden die Honorarforderungen der ABDA einstimmig angenommen: die verbindliche Festschreibung einer jährlichen Überprüfung des Fixhonorars nach einer geänderten Methode. Auch die Forderungen nach einer bessere Vergütung für die Abgabe von dokumentationspflichtigen Arzneimittel, nach dem Fixhonorar für Rezepturen und einer Anpassung der Notdienstpauschale fanden Anklang.

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, wollen die Apotheker „deutliche Appelle an die Politik“ richten. Schon in seiner Eröffnungsrede zum DAT hatte Friedemann mit „Dienst nach Vorschrift“ gedroht, wenn die Krankenkassen immer engere Grenzen zögen. Dann sei man nicht mehr bereit, den Versorgungsauftrag „in der bislang gewohnten Sorgfältigkeit zu interpretieren“.

Die Hauptversammlung beauftragte den Geschäftsführenden ABDA-Vorstand daraufhin in einem Adhoc-Antrag, „einen Katalog möglicher Maßnahmen zu erstellen“, die geeignet sind, den „Forderungen der freiberuflichen Apothekerschaft Nachdruck zu verleihen“. Dieser Antrag wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.

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