Impfstoffe

AOK sorgt sich um Apothekenverträge

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Berlin -

Wie die Ärzte mit Impfstoffen für den Sprechstundenbedarf versorgt werden, ist bundesweit  nicht einheitlich geregelt. Oft werden die Vakzine über die jeweiligen AOKen abgerechnet, teilweise gibt es Rabattvereinbarungen mit Herstellern und Apothekern. Die AOKen befürchten, dass es beim Sprechstundenbedarf durch die Anwendung kartellrechtlicher Vorschriften künftig Probleme geben könnte. In seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle fordert der AOK-Bundesverband deshalb, dass die bisherige Praxis gesetzlich festgeschrieben werden soll.

 

Demnach sollen die Kassen mit den Leistungserbringern auf Landesebene Verträge über die Versorgung mit Sprechstundenbedarf schließen. Die Ausschreibungen könnten entweder eine bestimmte Menge oder die Versorgung mit Artikeln über einen bestimmten Zeitraum beinhalten. Dabei sollen Abschläge auf den Herstellerabgabepreis und die Preise und Preisspannen der Apotheker vereinbart werden können. Auch die Abrechnungsart soll festgelegt werden.

Werden keine Rabattvereinbarungen geschlossen, sollen laut AOK-Bundesverband die Ärzte über die günstigsten Artikel sowie die Bezugsquellen informiert werden. Die Private Krankenversicherung (PKV) soll zudem 10 Prozent der Kosten übernehmen.

Die Kassen fordern weiterhin, dass die Herstellerrabatte bei Impfstoffen nicht nur für Pflicht-, sondern auch für Satzungsleistungen gelten sollen. Bislang seien Ärzte gezwungen, die Vakzine aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungspreise getrennt aufzubewahren, alternativ müssten die Patienten den Impfstoff selbst mitbringen.

 

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