„Viele Herausforderungen – von der Finanzierung über die Steuerung medizinischer Leistungen bis hin zur Belastung der Beschäftigten – begleiten das System seit Langem. Diese bekannten Reformbaustellen müssen jetzt entschlossen angegangen werden“, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), heute in Berlin. Ziel sei es, die Voraussetzungen für ein zukunftsfestes, bedarfsgerechtes und krisenfestes Gesundheitswesen zu schaffen. Besonders dringlich sei dabei die Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Neben kurzfristigen Maßnahmen zur Entlastung des Systems und mittelfristigen Strukturreformen seien auf lange Sicht auch Maßnahmen zur Prävention und die Bekämpfung von Volkskrankheiten entscheidend. Auf die in der Apothekenreform geplanten Kompetenzerweiterungen für Apothekerinnen und Apotheker kam der BÄK-Präsident am Rande zu sprechen.
„Die angespannte Finanzlage ist das Ergebnis struktureller Probleme, die sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben“, betonte Reinhardt. Um weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern, müsse die GKV kurzfristig in Milliardenhöhe entlastet werden. Dafür sei die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erforderlich, insbesondere die des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD).
Als zentrale Sofortmaßnahme fordert die BÄK, die GKV von versicherungsfremden Leistungen zu befreien – vor allem bei der Finanzierung der Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. „Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss“, sagte Reinhardt. Ergänzend sprach er sich für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7 Prozent sowie für zweckgebundene Abgaben auf Alkohol, Tabak und Zucker aus. „Diese Schritte sind ordnungspolitisch richtig und nachhaltiger als kurzfristige Sparmaßnahmen, die am Ende die Patientenversorgung und die Beschäftigten belasten.“
Neben kurzfristigen Entlastungen seien zügig mittelfristig wirksame Strukturreformen notwendig. Ein zentrales Handlungsfeld bleibe die Neuordnung der Krankenhauslandschaft. „Strukturveränderungen sind notwendig, sie müssen jedoch medizinisch sinnvoll, regional differenziert und personell tragfähig sein“, so Reinhardt. Qualität, Versorgungssicherheit und Erreichbarkeit dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Auch die Versorgung insgesamt müsse besser koordiniert werden. Für den ambulanten Bereich plädierte Reinhardt für verbindliche primärärztliche Einschreibemodelle sowie für eine verlässliche strukturierte Ersteinschätzung.
Langfristig komme es entscheidend auf Prävention und die Bekämpfung von Volkskrankheiten an. „Nachhaltig sind vor allem Investitionen in Prävention und Gesunderhaltung der Bevölkerung. Hier liegt ein erhebliches medizinisches und ökonomisches Potenzial“, betonte Reinhardt. Dabei müsse Prävention ressortübergreifend gedacht und umgesetzt werden.
Aber: „Ich glaube, dass Schnelltests in der Apotheke nichts verloren haben“, stellte Reinhardt klar. Statt eines Mehrwerts würden sie die Patienten eher verunsichern, da Befunde erhoben würden, deren Qualität unter Umständen fragwürdig seien und deren Interpretation ohnehin im Anschluss in der Arztpraxis stattfinden müsse.
„Ich bin sehr für die ortsgebundene und persönliche Apotheke in den Stadtteilen und Regionen und vor Ort und arbeite aus meiner persönlichen Anschauung mit der bei uns angesiedelten Apotheke seit über 30 Jahren sehr einvernehmlich zusammen“, erklärte er. Bei der Zusammenarbeit seien jedoch weniger die in der Apothekenreform vorgesehenen Schnelltests zielführend. „Das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit, Koordination von pharmakologischer Therapie, insbesondere bei multimorbiden Patienten, ist ein großer Punkt, über den man miteinander gut arbeiten kann“, erklärte Reinhardt. Dies gelte auch für die Compliance-Förderung oder die Sensibilisierung in gesundheitlichen Fragen und Suchtprävention.
„Ich glaube schon, dass Apotheker und Apothekerinnen einen Beitrag leisten können, der wertvoll ist – im Zusammenhang im Umgang mit Patienten. Der besteht aber eben für mich nicht in der Erhebung von Schnelltests.“ Auch beim Thema Impfungen sei der Beitrag, den die Apotheken leisten könnten, begrenzt. Er habe grundsätzlich nichts dagegen, dass Apotheken ebenfalls Impfangebote machen könnten; allerdings leide man in Deutschland nicht an einem Mangel an Arztpraxen, in denen Impfungen stattfinden könnten. „Soweit mir die Zahlen bekannt sind, ist der bisherige Beitrag der Apotheken zur Förderung der Influenza- und Corona-Impfungen und anderen eher überschaubar“, fuhr er fort. Wenn Apothekerinnen und Apotheker zudem über den Rückgang der Betriebe klagten, erschließe sich ihm nicht, wie sie gleichzeitig in der Lage sein wollten, nun maßgeblich zur Impfkampagne beizutragen. Dies seien Fragen, die primär in der Arztpraxis erörtert und auch dort durchgeführt werden müssten.
„Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne ärztliche Verordnung an Patienten ist ein absolutes No-Go für Apotheker und Apothekerinnen. Das muss ich ganz eindeutig sagen“, betonte Reinhardt. So sei beispielsweise die Indikation einer antibiotischen Therapie ein Kernelement ärztlichen Handelns.
Die Fragestellung, was passiere, wenn einem Patienten mit einer Dauertherapie ausgerechnet am Freitagnachmittag das Rx-Arzneimittel ausgehe und er keine geöffnete Praxis mehr finde, sei ein Sonderfall. Wo man sich kenne, könne man dies untereinander organisieren, das Medikament vorab abgeben und die Verordnung nachreichen. „Wenn man Absprachen in den Regionen und Netzwerken trifft, wo auch immer man gemeinsam tätig ist, dann kann man so etwas meiner Meinung nach auch formalisieren, damit es eine legale Berechtigung erhält. Über so etwas kann man sicherlich sprechen, aber das ist ein ganz anderes Thema“, so Reinhardt.
Reinhardt thematisierte außerdem eine aktuelle Umfrage des Deutschen Ärzteblatts zu Gewalterfahrungen von Ärztinnen und Ärzten. Demnach hätten zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) im beruflichen Kontext bereits Gewalt erlebt. 56 Prozent berichteten, dass Gewalt in ihrem Berufsalltag zugenommen habe. Hotspots seien dabei in der ambulanten Versorgung vor allem die Anmeldung und die Wartebereiche, im stationären Bereich insbesondere die Notaufnahmen. Die häufigsten Gewaltformen seien verbale Übergriffe (89 Prozent), gefolgt von körperlicher Gewalt (47 Prozent). Rund 40 Prozent berichteten von psychischer Gewalt, 16 Prozent von diskriminierenden Übergriffen aufgrund von Herkunft oder Religion.
„Wer Helferinnen und Helfer angreift, zerstört das Vertrauensverhältnis, auf dem medizinische Versorgung beruht, und gefährdet damit die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens“, betonte Reinhardt.
Angriffe auf Beschäftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr müssten daher konsequenter verfolgt und deutlich härter bestraft werden. Ausdrücklich begrüßte der BÄK-Präsident den vor wenigen Tagen vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“. Dieser sieht Freiheitsstrafen von mindestens drei Monaten vor, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe durch Gewalt an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden. Bei tätlichen Angriffen drohen sogar Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten.
„So richtig und notwendig diese Maßnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind.“
APOTHEKE ADHOC Debatte