E-Health-Gesetz

ABDA lobt die Länder

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Berlin -

Die ABDA ist mit der Empfehlung des Bundesrats in Sachen Medikationsplan zufrieden: „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann“, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die Stammapotheke sei oft die einzige Stelle, die einen Überblick über seine rezeptfreie Selbstmedikation habe. „Und die muss definitiv mit in den Plan.“

Es sei auch „ein wichtiges Stück Wahlfreiheit“, wenn der Patient selbst entscheiden könne, ob er den Medikationsplan von seinem Arzt oder seinem Apotheker bekommen wolle. Vervollständigt werden müsse die Liste ohnehin immer im Austausch aller beteiligten Heilberufe. „Der Bundestag täte deshalb gut daran, der Empfehlung der Länderkammer im weiteren parlamentarischen Verfahren zu folgen.“

„Dass Versicherte, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, über das E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen, ist richtig“, so Schmidt weiter. „Aber in der Umsetzung gibt es da noch erhebliche Defizite. Die bloße Auflistung von Arzneimitteln bietet kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft wird.“

Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne, so Schmidt. „Wir akzeptieren dieselbe Vergütung wie die Ärzte: Für gleiche Leistung sollte es gleiches Geld geben“, hatte Schmidt schon vor einer Woche gesagt.

Die wichtige Rolle der Apotheker in Sachen Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sei allgemein anerkannt, so Schmidt: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fördere das ABDA-Modellprojekt PRIMA zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan.

Im Rahmen der Gematik hätten die Apotheker die Federführung für das AMTS-Modul der elektronischen Gesundheitskarte. Und beim Modellprojekt ARMIN zeigten Apotheker und Ärzte in Sachsen und Thüringen, dass sie in Sachen AMTS eng zusammen arbeiten könnten. „Diese Realitäten muss man jetzt auch im E-Health-Gesetz anerkennen.“

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, dass auch Apotheker einen Medikationsplan ausstellen dürfen sollen. Neben dem E-Health-Gesetz haben die Ländervertreter auch das Präventionsgesetz und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) durchgewinkt – diese allerdings ohne relevante Änderungen für Apotheken.

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