Arzneimittelrichtlinie

Verapamil bei Clusterkopfschmerz

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Berlin -

Verapamil kann künftig zur Behandlung des Clusterkopfschmerzes eingesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Wirkstoff in die Arzneimittelrichtlinie aufgenommen. Demnach können Ärzte den Calciumantagonisten in dieser Indikation künftig off label auf Kassenrezept verordnen.

 

Da nicht alle Hersteller der Verwendung ihres Produkts in dieser Indikation zugestimmt haben und damit die Haftung übernehmen, sind nur die Präparate der Hersteller 1A/Hexal/Sandoz, Abbott, Aliud/Stada, Basics, Heumann und Wörwag verordnungsfähig. Alle anderen Hersteller dürfen nicht auf Kassenrezept verordnet werden.

Verapamil soll bei erwachsenen Patienten mit episodischem oder chronischem Clusterkopfschmerz eingesetzt werden. Frühestens nach einer Therapiedauer von einer Woche soll der Behandlungeffekt beurteilt werden. Die Häufigkeit der Attacken soll sich mindestens um 50 Prozent reduzieren.

Zur Behandlung des episodischen Schmerzes soll die Therapie circa 6 Wochen betragen, bei chronischem Schmerzen sollen die Präparate auch dauerhaft eingesetzt werden. Die anfängliche Tagesdosis soll 120 Milligramm betragen und individuell bis maximal 360 Milligramm erhöht werden.

Da vor allem in höheren Dosierungen der Calciumantagonist zu EKG-Veränderungen und Herzrhythmusstörungen führen kann, sollen Ärzte regelmäßig die Werte der Patienten überprüfen. Patientinnen im gebährfähigen Alter sollen ausreichend verhüten, da eine erhöhte Gefahr für Missbildungen beim Ungeborenen besteht. Auch sollten Patientinnen nur unter sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses während der Behandlung mit Verapamil stillen. Bislang sind lediglich Lithiumsalze für die Behandlung des Clusterkopfschmerzes zugelassen.

 

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