Pflegepersonal: Zeigt her eure Hände Alexandra Negt, 22.11.2019 14:10 Uhr
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Nosokomiale Infektionen wie MRSA werden häufig durch das Pflegepersonal auf den Patienten übertragen. Bei gesunden Personen bleibt eine Besiedlung mit einem multiresistenten Keim meist unbemerkt. Foto: Paul Hartmann AG
Berlin - Multiresistente Keime sind in Kranken- und Pflegeeinrichtungen zunehmend ein Problem. Für Patienten auf der Intensivstation kann eine nosokomiale Infektion unter Umständen tödlich verlaufen. Die Übertragung erfolgt meist über die Hände. Hygienebeauftragte sollen Konzepte zur Vermeidung der Keimverschleppung erarbeiten – bei der Umsetzung ist das Personal gefragt.
Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt seit 20 Jahren, dass „MRSA-Träger unter dem Personal bis zur nachgewiesenen Sanierung keine Patienten behandeln und pflegen sollten“. Diese Empfehlungen laufen unter der Evidenzkategorie II. Das bedeutet, Ausnahmen dieser Regelung sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsrisiko möglich. Um weiterarbeiten zu dürfen, sollten bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Der Mitarbeiter sollte Berufserfahrung im Umgang mit MRSA-Patienten haben und bei nasaler Besiedlung mit Mundschutz arbeiten, dieser sollte über den Nasenflügeln zusammengedrückt werden, sodass Atemluft nicht ungehindert austreten kann. Im Reanimationsteam sollte der infizierte Mitarbeiter vorerst nicht mehr eingesetzt werden.
Das Centrum für diagnostische und präventive Labormedizin der Charité verweist darauf, dass eine Übertragung von besiedeltem Personal auf den Patienten selten ist. Wird durch das Personal ein Keim übertragen, so erfolgt dies meist von Patient zu Patient über die Hände des Personals – die Bedeutung der hygienischen Handdesinfektion darf somit nicht außer Acht gelassen werden. Die Charité gibt zu bedenken, dass die Einsatzmöglichkeiten von besiedeltem Personal eine noch unbeantwortete Frage ist – ein Beschäftigungsverbot könnte nicht ausgesprochen werden. Ein Personalscreening würde auch immer die Gefahr von Unsicherheiten und Stigmatisierungen bergen, jedes Krankenhaus sollte daher laut Charité feste Regeln und Voraussetzungen zur Durchführung niederschreiben.
Die Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) empfiehlt auf regelmäßiges Personalscreening zu verzichten. Im Falle einer nosokomialen Infektion von mehr als zwei Patienten mit epidemiologischem Zusammenhang, sowie der zusätzlichen Besiedlung eines medizinischen Angestellten, kann ein Screening diskutiert werden. Die Festlegungen zur Vorgehensweise sollten proaktiv niedergeschrieben werden, sodass im Akutfall strukturiert gehandelt werden kann. Die Regeln sollten von der Betriebsmedizin, dem Hygienebeauftragten und einer Personalvertretung zusammen ausgearbeitet werden. Ziel sollte ebenfalls die leichte Durchführbarkeit von anlassbezogenen Personalscreenings sein. Die Dekolonisation von gesundem medizinischem Personal sei unproblematisch. Bei vorliegender Infektion sollte diese vor Antritt einer Therapie ausgeheilt sein.
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