Antidepressiva

IQWIG: Reboxetin ohne Zusatznutzen

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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat heute seinen Anschlussbericht zu den antidepressiven Wirkstoffen Reboxetin, Bupropion und Mirtazapin veröffentlicht: Demnach können Patienten von einer Behandlung mit Reboxetin nicht profitieren. Die beiden anderen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewerteten Arzneistoffe könnten jedoch die Beschwerden lindern, teilte das IQWiG mit.

Die Bewertung der Wirkstoffe war von einer scharfen Auseinandersetzung mit den Herstellern begleitet worden: Im Juni hatte Institutschef Professor Dr. Peter Sawicki den Firmen Pfizer und Essex Pharma vorgeworfen, unveröffentlichte Studiendaten zurückzuhalten. Im Vorbericht hatte das IQWiG seine Aussagen zu Mirtazapin deshalb unter Vorbehalt gestellt, auf Aussagen zu Reboxetin verzichtete das Institut damals komplett.

Inzwischen haben die Firmen eingelenkt und die Daten zugänglich gemacht. Das Ergebnis der IQWiG-Bewertung dürfte jedoch insbesondere Pfizer wenig erfreuen: In den 17 betrachteten Studien fand das IQWiG weder für die Akuttherapie noch für die Rückfallprävention einen Beleg für einen Nutzen. Hinsichtlich der Risiken waren die Daten offenbar aussagekräftiger: Sowohl im Vergleich zu Placebo als auch im Vergleich mit dem Wirkstoff Fluoxetin brachen Patienten die Therapie den Angaben zufolge häufiger wegen unerwünschter Nebenwirkungen ab.

Auch Patienten, die Mirtazapin erhielten, beendeten die Behandlung häufiger wegen unerwünschter Ereignisse als Patienten unter Placebo oder mit einem anderen Antidepressivum. Allerdings zeigten die Studien auch, dass in der Akutbehandlung mehr Mirtazapin-Patienten eine Besserung der Depression spürten als Probanden, die Placebo einnahmen.

Dem Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer Bupropion stellte das IQWiG ein positives Zeugnis aus: Sowohl in der Akuttherapie als auch bei der Prophylaxe eines Rückfalls in eine Winterdepression fand das Institut Belege für die Wirksamkeit. Bei einigen Patienten verringerten sich die Symptome demnach soweit, dass sie die Kriterien für eine Diagnose „Depression“ nicht mehr erfüllten. Hinweise auf Schäden fanden sich bei Bupropion nicht.

Sawicki erneuerte seine Forderung nach einer Veröffentlichungspflicht für Studienergebnisse. Die Selbstverpflichtung der Pharmaindustrie reiche nicht aus. „Die Studiensponsoren nehmen Patienten und Ärzten die Möglichkeit, sich informiert über verschiedene Therapieoptionen zu entscheiden“, sagte Sawicki. Zudem werde nicht nur die Arbeit des Instituts selbst behindert, sondern auch die des G-BA. Dieser muss auf der Basis der IQWiG-Bewertung nun entscheiden, ob die betroffenen Antidepressiva weiterhin von den Krankenkassen erstattet werden sollen.

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