Typ-2-Diabetiker

IQWiG: Kein Nutzen von Blutzuckermessung

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Ob nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker von der eigenständigen Blutzuckerkontrolle profitieren können, ist einem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zufolge nicht nachgewiesen. Das Institut bekräftigte heute das vorläufige Ergebnis seiner Nutzen-Bewertung. Nun muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die weitere Erstattungsfähigkeit von Blutzuckerteststreifen entscheiden.

Seine Entscheidung begründete das IQWiG mit der unzureichenden Studienlage. Es sei nicht möglich, den Nutzen sowohl von Blut- als auch von Urintests für Patienten mit Diabetes Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, zu beurteilen. Nur sechs klinische Untersuchungen zur Blutzuckermessung wurden in die Auswertung eingeschlossen, keine zur Selbstmessung des Urinzuckerspiegels.

Wegen der kurzen Laufzeiten bis zu einem Jahr sei keine Aussage zum langfristigen Nutzen und Einfluss auf diabetische Spätschäden möglich. Die beiden ausgewerteten epidemiologischen Studien wiesen zudem unterschiedliche Ergebnisse bei dem Einfluss auf Mortalität und Morbidität auf, so das IQWiG.

Weil bei der Blutzuckerselbstmessung nur der momentane Blutzuckerspiegel bestimmt wird, sei die Methode nicht geeignet, um die Qualität der Stoffwechseleinstellung zu beurteilen. Zwar konnte zwischen den Gruppen mit und ohne Selbstmessung ein statistisch signifikanter Unterschied der HbA1c-Werte - als Indikator für die langfristige Einstellung - bestimmt werden. Nach Ansicht des IQWiG habe das aber keine klinische Relevanz.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) wertete den Bericht als rückwärtsgewandt und patientenfeindlich. Die Bewertung erkläre sich allenfalls aus methodischen Schwächen, so der Geschäftsführer Dr. Martin Walger. Anstatt klinischer Studien seien für die Bewertung der Blutzuckerselbstmessung Versorgungsstudien notwendig.

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