Keine Zulassung als Arzneimittel

„Berichte über Todesfälle“: BfArM warnt vor Kratom

, Uhr
Berlin -

Die Brisanz ebbt nicht ab: Jetzt warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor Kratom-haltigen Produkten. Die Zubereitungen aus den Blättern des in Südostasien heimischen Kratombaums (Mitragyna speciosa) sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten – aber auch nicht als Arzneimittel zugelassen.

Das BfArM arbeitet nach eigenen Angaben derzeit eng mit den zuständigen Landesbehörden zusammen und ist in die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen eingebunden, um die rechtliche Bewertung Kratom-haltiger Produkte voranzutreiben.

Die Bundesbehörde erklärt zum Anlass der Untersuchungen: „Es gibt Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom, die genauen Ursachen und Zusammenhänge werden noch wissenschaftlich untersucht.“ Für die rechtliche Beurteilung sei insbesondere entscheidend, ob ein Erzeugnis aufgrund seiner Bewerbung als Arzneimittel einer Zulassung bedarf. Ohne eine solche Genehmigung dürfen Kratom-haltige Zubereitungen nicht vertrieben werden.

Eine verbindliche Entscheidung über die Zulassungspflicht kann das Bundesinstitut ausschließlich auf Antrag einer Landesbehörde gemäß § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz treffen. Nach aktuellem Kenntnisstand des BfArM haben einzelne Landesbehörden bereits eigenverantwortlich gehandelt oder planen weitere Maßnahmen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Was ist Kratom?

Kratom wird online als pflanzliches Mittel bei Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angstzuständen, Depressionen und weiteren Beschwerden angeboten; auch traditionell findet es als Stimulans und zur Schmerzlinderung Anwendung. Die verwendeten Blätter stammen von einem Baum aus der Familie der Rötegewächse (Rubiaceae) und enthalten psychoaktive Wirkstoffe, hauptsächlich Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die an Opioidrezeptoren im Gehirn binden.

Die Substanz ist in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, nicht zugelassen, da Wirksamkeit, Unbedenklichkeit, pharmazeutische Qualität und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht nachgewiesen sind und ein Abhängigkeitspotenzial besteht.

Für eine Arzneimittelzulassung ist ein behördliches Verfahren erforderlich, das diese Kriterien bestätigt. Ein solcher Nachweis liegt laut BfArM weiterhin nicht vor. Gleichzeitig deuten tierexperimentelle und klinische Studien auf mögliche gesundheitliche Risiken hin, darunter:

  • neurologische Störungen,
  • Abhängigkeitsentwicklung,
  • Entzugssymptome sowie
  • potenzielle Schäden an Leber und Nieren.

Kein neues Thema

Vor Kratom wird immer wieder von unterschiedlichen Institutionen gewarnt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist seit 2019 immer wieder auf erhebliche Nebenwirkungen, ein hohes Suchtpotenzial sowie auf häufige Produktverunreinigungen hin. Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) veröffentlicht seit 2017 offizielle Warnungen und betont die fehlende Zulassung, unkontrollierbare Wirkungen und gesundheitliche Risiken durch verunreinigte Produkte. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) stuft das Risiko des Kratom-Konsums seit etwa 2020 als nicht abschätzbar ein, da grundlegende pharmakologische und toxikologische Daten fehlen.

Im Jahr 2024 wurde in Deutschland der erste dokumentierte Todesfall infolge einer Kratom-Monointoxikation veröffentlicht: Ein 30-jähriger Mann verstarb laut einem rechtsmedizinischen Bericht des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf ohne Beteiligung weiterer Substanzen. Die Obduktion ergab Hirn- und Lungenödeme sowie deutliche Mitragynin-Nachweise im Blut. Der Patient war bereits zuvor wegen einer Überdosierung medizinisch behandelt worden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte