Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat beschlossen, die Fachinformation zu Galantamin anzupassen. Die Aktualisierungen beinhalten Hinweise auf das Risiko von Albträumen.
Kürzlich wurde eine Anpassung der Fach- und Gebrauchsinformationen für Galantamin im Abschnitt Nebenwirkungen vorgenommen. Die Bewertung aktualisierter Sicherheitsberichte (PSUR) hatte ergeben, dass in einigen Fällen im Rahmen der Anwendung Albträume auftraten.
Galantamin ist ein verschreibungspflichtiger Acetylcholinesterase-Hemmer, der vorrangig zur symptomatischen Behandlung der leichten bis mittelschweren Alzheimer-Demenz eingesetzt wird. Der Wirkstoff erhöht die Konzentration des Neurotransmitters Acetylcholin im Gehirn, wodurch Gedächtnisverlust und kognitive Einbußen nachweislich verlangsamt werden können.
Neben häufig auftretenden gastrointestinalen Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, kann es in seltenen Fällen auch zu Herzrhythmusstörungen oder Krampfanfällen kommen. Der Wirkstoff kann die Schlafqualität, insbesondere die Traumqualität und -quantität beeinflussen, was sich durch intensivierte Träume oder Albträume äußern kann. Es scheint einen eindeutigen Zusammenhang von Albträumen und abendlicher Gabe der Substanz zu geben. Diese Nebenwirkungen treten „gelegentlich“ auf.
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