Testzentrum Beckum schließt nach zwei Jahren | APOTHEKE ADHOC
Corona-Verordnung läuft aus

Testzentrum Beckum schließt nach zwei Jahren

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Berlin -

Das Team der Apotheke am Osttor und der Apotheke am Krankenhaus in Beckum wird ab März keine Corona-Tests mehr anbieten: Das Testzentrum schließt, obwohl das Infektionsgeschehen nach den Karnevals-Tagen gerade wieder richtig Fahrt aufnimmt.

Inhaberin Eva Tingelhoff und einige ihre Mitarbeiterinnen, unter anderem Gabriela Mortean und Angelika Warkentin, arbeiteten zusammen als Team im Testzentrum Beckum. Allein in den vergangenen beiden Tagen zählten sie schon 30 PCR-Tests: „Alle Testpersonen hatten schon zu Hause einen positiven Schnelltest. Der Bedarf ist auf jeden Fall da. Die Menschen wollen ins Krankenhaus oder Pflegeheim zu Besuch.“

Ab März jedoch falle die Testpflicht weg, und die Apothekerin ist sich sicher, dass „die Wenigsten dann bereit sind, 50 bis 60 Euro pro PCR-Test auszugeben“. Das Testteam schließt demzufolge das seit zwei Jahren bestehende Testcenter: „Anfang Februar waren die Infektionszahlen tatsächlich noch rückläufig, das Testcenter hat sich nicht rentiert.“

Infektionszahlen massiv gestiegen

Seit Rosenmontag explodieren die positiven Befunde jedoch. „Das war auch zu erwarten“, so Tingelhoff. Das Testcenter könne zwar im Prinzip jeden Moment wieder in Betrieb genommen werden, so die Apothekerin. „Aber mit Wegfall der Testverordnung fehlt auch die entsprechende Vergütung.“ In den beiden Filialen von Tingelhoff seien alle Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens seit dem 1. Februar „ad acta“ gelegt worden. „Bei uns tragen die meisten Kund:innen freiwillig eine Maske. Ich freue mich aber auch, die Menschen endlich wieder lachen zu sehen, wenn sie keine Maske tragen.“

Testzentren schließen

Auch andere Testzentren schließen zum Ende des Monats. Abgerechnet werden können bereits erbrachte Leistungen aber noch länger. „Damit wird sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der genannten Fristen abrechnet, für seine rechtmäßig erbrachten Leistungen eine Vergütung erhält“, heißt es laut Bundesgesundheitsministerium (BMG).

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