Schon wieder steht ein Korruptionsjäger vor Gericht: In Berlin soll ein Staatsanwalt beim Umsatzsteuerbetrug einer Ärztin eine helfende Rolle gespielt haben. Der Prozess gegen beide wird am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten eröffnet.
Einer Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie wird vorgeworfen, Umsatzsteuern hinterzogen zu haben, indem sie von ihr erbrachte ärztliche Leistungen schwarz abgerechnet habe. Durch Barzahlung sollen diese Einnahmen nicht verbucht und so nicht dem zuständigen Finanzamt gemeldet worden sein. Stattdessen soll sie die Gelder dem mitangeklagten Staatsanwalt übergeben haben, die dieser sie für sie aufbewahren, verwalten und zu gegebener Zeit an sie zurückgeben sollte.
Dem Finanzamt sei für die Jahre 2018 bis 2020 dadurch ein Schaden in Höhe von rund 62.000 Euro entstanden, so die Anklage.
Der Staatsanwalt soll die Gelder an verschiedenen Stellen in seiner Wohnung versteckt und teilweise für eigene Zwecke verwendet haben, insbesondere für Urlaube, aber auch für den Erwerb von Betäubungsmitteln und die Begleichung sexueller Dienstleistungen. Die abgezwackten Bargeldbeträge soll er anschließend von seinem Konto auf ein privates Konto der Ärztin überwiesen haben, um den Geldfluss zu legalisieren.
Außerdem wird ihm vorgeworfen, unbefugt Daten aus dem internen Speicherungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin abgerufen und zum Teil an die Ärztin weitergegeben zu haben. Dabei habe es sich vorwiegend um Daten von Patientinnen und Patienten gehandelt, die die Ärztin für die Einziehung von Forderungen benötigt habe. Die dienstlich nicht veranlassten Abfragen seien geeignet gewesen, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden zu erschüttern, so die Anklage.
APOTHEKE ADHOC Debatte