Abrechnungsbetrug hat die Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) im Jahr 2024 rund 5,4 Millionen Euro gekostet. Den größten Schaden richteten mit Abstand ambulante Pflegedienste an – über 4,1 Millionen Euro. Häufig ging es hierbei – wie auch bei den Fällen aus den Physiotherapie- und Arztpraxen – um nicht erbrachte Leistungen. Hiermit haben auch Apotheken der Kasse einen Schaden zugefügt, wie zwei Einzelfälle zeigen.
Über die Apotheken lief bei der KKH im vergangenen Jahr insgesamt ein Schaden von 500.000 Euro auf. Auf zwei der hier verfolgten Fälle aus dem Leistungsbereich Apotheke geht die KKH näher ein. So wurde beispielsweise dem Verdacht der illegalen Zuweisung nachgegangen. Demnach habe es eine unzulässige Zusammenarbeit zwischen einer Apotheke und mehreren Ärzt:innen gegeben.
„Hierbei habe eine zielgerichtete Zuweisung in der Form stattgefunden, dass die Versicherten Medikamente zur parenteralen Ernährung ausschließlich über die betreffende Apotheke erhalten haben. Dadurch konnten sie ihre Wahlfreiheit hinsichtlich des Leistungserbringers nicht wahrnehmen. Die Versicherten haben die Verordnungen nicht erhalten. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet“, schildert die KKH.
Die Kasse ermittelt bei weiteren Verdächtigen: In einem anderen Fall, dem im vergangenen Jahr nachgegangen wurde, soll eine Apotheke Arzneimittel abgerechnet haben, die jedoch nicht an die Versicherten abgegeben wurden. „Das eingeleitete Ermittlungsverfahren dauert noch an, sodass eine Schadensbezifferung zurzeit noch nicht möglich ist“, so die KKH.