Preisabsprachen

OLG stellt Kartell-Verfahren gegen Apotheker ein

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat das Kartell-Bußgeldverfahren gegen sechs Apotheker aus Hildesheim eingestellt. Sie müssen die ursprünglich vom Bundeskartellamt verhängten Strafen nun nicht zahlen. Am Freitag waren die Apotheker, die Einspruch gegen die Bußgelder eingelegt hatten, vor dem OLG angehört worden.

Nach der Erörterung habe der Senat die Beweislage als nicht einfach eingeschätzt, sagte ein OLG-Sprecher. Zudem hätten die Apotheker möglicherweise die Unzulässigkeit ihres Handels nicht erkennen können. Das Verfahren sei daher ohne Entscheidung eingestellt worden.

Wegen vermeintlicher unerlaubter Preisabsprachen für OTC-Arzneimittel hatte das Bundeskartellamt Anfang 2008 gegen acht Apotheker aus Hildesheim eine Strafe in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verhängt. Ihnen wurde vorgeworfen, gemeinsam mit 50 Kollegen aus Hildesheim und Umgebung eine Werbegemeinschaft gegründet zu haben.

In den Jahren 2006 und 2007 sollen sie bei fünf Aktionen die Preise für nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel abgesprochen haben. Dadurch sollte laut Kartellamt der easyApotheke, die im Februar in Hildesheim eröffnete, der Markteintritt erschwert werden.

Drei Apothekern, die die Werbegemeinschaft initiiert hatten, wurden Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro auferlegt. Fünf weitere aktiv Beteiligte erhielten je 15.000 Euro. Die Verfahren gegen die anderen Apotheker wurden wegen geringen Tatbeitrags eingestellt. Zunächst hatten alle acht Apotheker Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, bis zur Verfahrenseröffnung am Freitag hatten zwei ihren Einspruch allerdings zurückzogen. Ihre Bußgeldbescheide sind damit rechtskräftig.

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