LUA warnt vor Online-Käufen

„Molecule“ macht krank statt schlank

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Berlin -

Das Landersuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz warnt vor Schlankmachern aus dem Internet. In dem Präparat „Molecule“, das als „natürliches“ Mittel beworben wird, wurden zwei gesundheitsschädliche Wirkstoffe nachgewiesen, die längst verboten sind.

Viele Abnehmpillen im Internet versprechen schnelle Erfolge und bestechen dabei zusätzlich durch ihre natürlichen Inhaltsstoffe. Auch in den Apotheken fragen Kund:innen häufiger nach diesen Produkten, dann gilt es aufzuhorchen und aufzuklären: Immer wieder werden in den Schlankmachern aus dem Internet gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe nachgewiesen, im Fall „Molecule“ sogar zwei Wirkstoffe, die inzwischen verboten sind.

„100% natural“

Das Präparat, das ein Rheinland-Pfälzer oder eine Rheinland-Pfälzerin bestellt hatte, wurde vom Zoll abgefangen. Auch „Molecule“ wird als pflanzliches Mittel beworben, „100% natural“ und „organic“ steht auf dem Umkarton, vom Hersteller wird es darauf als „innovativer Gewichtsverlust-Komplex“ bezeichnet.

Die Kapseln enthalten allerdings nicht nur die deklarierten Inhaltsstoffe wie grünen Tee, Hibiskusblüten oder Kaktusfeigen. Bei einer Analyse durch das LUA wurden darin Sibutramin und Phenolphthalein nachgewiesen – Wirkstoffe, die bereits seit Jahren nicht mehr in Deutschland zugelassen sind.

Appetitzügler und pH-Indikator

Der Appetitzügler Sibutramin war früher in verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Adipositas enthalten. Wegen gravierender Nebenwirkungen ruhte allerdings schon ab 2010 seine Zulassung in Deutschland, bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Weltweit sei es laut Verbraucherzentrale unter ärztlicher Aufsicht zu mindestens 49 Todesfälle mit Sibutramin gekommen.

Phenolphthalein ist heutzutage eigentlich nur noch als pH-Indikator bekannt. Früher wurde es als Abführmittel angewendet, aufgrund des Verdachts auf krebserregende Nebenwirkungen aber bereits vor vielen Jahren überall vom Markt genommen.

Verkauf ist verboten

Das LUA warnt daher, dass Molecule „kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel“ ist, „sondern ein nicht zugelassenes Medikament“. Der Verkauf in Deutschland sei unzulässig: „Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann“, so das LUA.

In Schlankmachern aus dem Internet werden immer wieder gesundheitsschädliche Substanzen nachgewiesen, insgesamt listet das LUA auf seiner Website schon über 30 Mittel auf, „die nicht schlank sondern krank machen“. Es rate grundsätzlich vom Kauf solcher Mittel über das Internet ab.

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