Verfahren eingestellt

Glukose-Prozess: BGH bestätigt Urteil

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Berlin -

Im Glukose-Prozess um eine Apothekerin und einem tödlichen Rezepturfehler hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren eingestellt. Die Verteidigung hatte zuvor Revision eingelegt. Die Verurteilung der Pharmazeutin im Zusammenhang mit dem Tod einer Schwangeren durch verunreinigte Glukose ist dem Beschluss zufolge rechtskräftig.

Der 2. Strafsenat des BGH stellte das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen ein, soweit die Angeklagte auch wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden sei. Die weitere Überprüfung des Urteils hat demnach keinen die Angeklagte belastenden Rechtsfehler ergeben. Ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sei damit rechtskräftig.

Nach den Urteilsfeststellungen füllte die Angeklagte aufgrund einer Verwechslung einen Rest des Lokalanästhetikums Lidocainhydrochlorid in ein Gefäß mit Glukose und stellte anschließend mehrere Glukose-Mischungen zur Durchführung von Glukosetoleranztests bei Schwangeren her. Zwei stark mit Lidocainhydrochlorid verunreinigte Mischungen wurden an Schwangere abgegeben.

Eine damals 28-jährige Schwangere hatte 2019 bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Glukose-Mischung eingenommen und kurz darauf das Bewusstsein verloren. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby starben Stunden später an multiplem Organversagen.

Ursprünglich war die Apothekerin unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch nach 16 Verhandlungstagen festgehalten und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten hingegen auf Freispruch plädiert.

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