Weitere Verfahren folgen

Gerichtsurteil: Wasser wieder angestellt

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Berlin -

In der Löwen-Apotheke in Radeburg bei Meißen wurde die Wasserversorgung wieder angestellt. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte am Mittwoch zugunsten des Inhabers Jens Rudolph entschieden. Was bleibt, ist jedoch die Forderung von Hausbesitzer Falk Hentschel: Denn Rudolph muss noch Mietschulden in Höhe von 30.000 Euro begleichen. Auch die Räumungsklage ist noch nicht aus der Welt.

Der Streit zwischen Rudolph und Hentschel konnte noch nicht vollumfänglich beendet werden. Weil der Apotheker sich weigerte, die stark erhöhte Miete zu zahlen, haben sich Mietschulden in Höhe von etwa 30.000 Euro angehäuft. Daher wurde eine Kündigung des Mietverhältnisses sowohl durch den Vorbesitzer als auch durch den neuen Vermieter ausgesprochen.

Räumung weiter unklar

Die aufgelaufenen Mietschulden hatten den jetzigen Vermieter am 9. Januar dazu veranlasst, nach einer Vorankündigung das Wasser abzudrehen. Daraufhin kam es zunächst zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Rudolph. Dieser wurde aber durch das Landgericht Dresden (LG) abgelehnt. Rudolph, der seit Anfang Januar die Apotheke ohne fließend Wasser betreibt, ging in Berufung.

Am Mittwoch entschied das OLG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugunsten von Rudolph. Konkret: Hentschel musste die Versorgung mit Trinkwasser für die Löwen-Apotheke wieder gewährleisten. „Die Wasserzufuhr wurde heute morgen vor Ladenöffnung wiederhergestellt“, bestätigt Hentschel auf Nachfrage.

„Das Gericht hat sich ausdrücklich nicht zu den entscheidungserheblichen Tatsachen des Hauptsacheverfahrens, der Räumungsklage, geäußert“, erklärt der Vermieter weiter. „Sprich, es hat keinerlei Wertung zur Rechtmäßigkeit des Mietvertrages mit Wertsicherheitsklausel, dem Mieterhöhungsverlangen, der Kündigung und dem Räumungsverlangen getätigt. Auch mit Blick auf die für den 23. März anberaumte Hauptverhandlung beim Landgericht.“

Insgesamt laufen vier Verfahren. So wird in der Hauptsache zur Kündigung noch verhandelt, folglich ist noch nicht klar, ob Rudolph die Räume vorzeitig verlassen muss.

Endlich wieder fließend Wasser

Rudolph freut sich dennoch: „Endlich haben wir wieder fließend Wasser. Jeden Tag etwa 200 Liter heranzuschaffen, hat uns schon geschlaucht“, erklärt er. Mit der gestrigen Entscheidung des Gerichts habe er auch wieder neuen Mut fassen können, dass auch die anderen Verfahren günstig für ihn entschieden werden. „Nach der Ablehnung des Antrages zur einstweiligen Verfügung war ich schon enttäuscht, aber nun habe ich wieder Hoffnung“, sagt er.

Den vorgeschlagenen Vergleich des Richters hätten er und sein Anwalt abgelehnt. „Es wurde vorgeschlagen, das Mietverhältnis zum 15. April zu beenden, das konnten wir natürlich auf keinen Fall in Kauf nehmen“, so Rudolph. Nun warte er auf die nächste Verhandlung Ende März.

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